Seite 3 von 3

Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung

Verfasst: 18.01.2019, 10:18
von rena
Ist die unterliegende Partei dann auch sofort zur Zahlung aus dem KFB (also nach Wartefrist) verpflichtet trotz anhängiger Berufung?

Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung

Verfasst: 18.01.2019, 10:35
von mücki
rena hat geschrieben:
18.01.2019, 10:18
Ist die unterliegende Partei dann auch sofort zur Zahlung aus dem KFB (also nach Wartefrist) verpflichtet trotz anhängiger Berufung?
Ich verweise mal auf diesen Post von gkutes (auf das für dich Wesentlich gekürzt):
gkutes hat geschrieben:
31.01.2011, 17:24
ist immer ein zweischneidiges Schwert.
zahle ich und gewinne in der Berufung, habe ich vielleicht ein Problem, das Geld wieder zu bekommen.
Verliere ich auch die Berufung und habe den ersten KFB noch nicht bezahlt, muss ich einen Haufen Zinsen zahlen.
Also am Besten Sicherheit hinterlegen (110%)


Man könnte auch - so handhaben wir das in entsprechenden Fällen - mit der GS in Kontakt treten. Meist läuft es darauf hinaus, dass der festgesetzte Betrag unter Vorbehalt auf das dortige Anderkonto überwiesen wird und die RAe es "verwahren" bis klar ist, was mit der II. Instanz wird.

Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung

Verfasst: 18.01.2019, 10:43
von ...
rena hat geschrieben:
18.01.2019, 10:18
Ist die unterliegende Partei dann auch sofort zur Zahlung aus dem KFB (also nach Wartefrist) verpflichtet trotz anhängiger Berufung?
Der KFB ist wie das Urteil vorläufig vollstreckbar. Wenn (innerhalb der Wartefrist) nicht gezahlt wird kann vollstreckt werden, soweit dies nicht durch Hinterlegung von Sicherheitsleistung abgewendet werden kann.

Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung

Verfasst: 18.01.2019, 14:22
von Anahid
mücki hat geschrieben:
18.01.2019, 10:35
Man könnte auch - so handhaben wir das in entsprechenden Fällen - mit der GS in Kontakt treten. Meist läuft es darauf hinaus, dass der festgesetzte Betrag unter Vorbehalt auf das dortige Anderkonto überwiesen wird und die RAe es "verwahren" bis klar ist, was mit der II. Instanz wird.[/color]
Würde ich grundsätzlich so nicht machen. Der Anwalt ist im Hinblick auf seinen Mandanten weisungsgebunden. Verlangt der Mandant die Auszahlung des Geldes, bin ich mir nicht sicher, dass der Anwalt das verweigern kann. Der sicherste Weg ist einfach die Hinterlegung.

Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung

Verfasst: 18.01.2019, 15:57
von Adora Belle
Zumal wir Fremdgelder nicht dauerhaft auf dem Anderkonto parken dürfen. Das soll im besten Falle ständig leer sein.

Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung

Verfasst: 21.01.2019, 09:01
von mücki
@anahid und Adora:

Da habt ihr in beiden Punkten recht. Insbesondere das FG liegt mir auch immer schwer im Magen, damit wird teilweise "sehr entspannt" umgegangen.
Aber um ehrlich zu sein, vertritt mein Chef die Ansicht, das ihm "Wurscht" ist, was die GS mit dem Geld macht, hauptsache er ist aus dem Schneider.