Re: Kostenfestsetzung trotz Berufung
Verfasst: 18.01.2019, 10:18
Ist die unterliegende Partei dann auch sofort zur Zahlung aus dem KFB (also nach Wartefrist) verpflichtet trotz anhängiger Berufung?
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Ich verweise mal auf diesen Post von gkutes (auf das für dich Wesentlich gekürzt):
gkutes hat geschrieben: ↑31.01.2011, 17:24ist immer ein zweischneidiges Schwert.
zahle ich und gewinne in der Berufung, habe ich vielleicht ein Problem, das Geld wieder zu bekommen.
Verliere ich auch die Berufung und habe den ersten KFB noch nicht bezahlt, muss ich einen Haufen Zinsen zahlen.
Also am Besten Sicherheit hinterlegen (110%)
Der KFB ist wie das Urteil vorläufig vollstreckbar. Wenn (innerhalb der Wartefrist) nicht gezahlt wird kann vollstreckt werden, soweit dies nicht durch Hinterlegung von Sicherheitsleistung abgewendet werden kann.
Würde ich grundsätzlich so nicht machen. Der Anwalt ist im Hinblick auf seinen Mandanten weisungsgebunden. Verlangt der Mandant die Auszahlung des Geldes, bin ich mir nicht sicher, dass der Anwalt das verweigern kann. Der sicherste Weg ist einfach die Hinterlegung.mücki hat geschrieben: ↑18.01.2019, 10:35Man könnte auch - so handhaben wir das in entsprechenden Fällen - mit der GS in Kontakt treten. Meist läuft es darauf hinaus, dass der festgesetzte Betrag unter Vorbehalt auf das dortige Anderkonto überwiesen wird und die RAe es "verwahren" bis klar ist, was mit der II. Instanz wird.[/color]