Danke, ich werde es so weiterleiten.
Dippel-Ribbel? Was genau kann ich mir darunter vorstellen?
Kostenfestsetzung trotz Berufung
- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Sehr gut, genau das habe ich mir vorgestellt!
Schönen Abend noch StineP und Euch allen selbstverständlich auch!
Schönen Abend noch StineP und Euch allen selbstverständlich auch!
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
also das Gericht kann festsetzen... habe das gleiche bei nem Gericht in Chemnitz, wir hatten noch keine Berufung eingelegt, ich hatte zurückgeschrieben, dass bis zum Ausgang der II. Instanz abgewartet werden soll, da rief die mich an ich solle ihr das schicken blabla, ich hab ja gesagt, mit Chefe gesprochen: sie soll das erstmal zum Gegner schicken zur Stellungnahme, zwischenzeitlich hatten wir Berufung eingelegt, ich sie wieder angerufen, da meinte sie, dadurch das die AKten schon weg sind, geht das jetzt sowieso nicht mehr.. gut für mich
das ist wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich, aber grundsätzlich möglich, besser ist natürlich wenn die Gegenseite noch schneller ist und das sofort einreicht..
das ist wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich, aber grundsätzlich möglich, besser ist natürlich wenn die Gegenseite noch schneller ist und das sofort einreicht..
- Lola
- Forenfachkraft
- Beiträge: 111
- Registriert: 10.04.2007, 18:47
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in Teilzeit und nach Wiedereinstieg
- Wohnort: Hamburg
Ich greife diesen Thread hier mal aufm weil er genau mein Thema trifft: Auch wir haben verloren und einen KFB erhalten. Berufung wurde eingelegt. Gegner hat uns noch nicht zur Zahlung aufgefordert. Muss ich eigentlich jetzt den KFB sofort der RSV des Mandanten vorlegen mit der Bitte um Ausgleich oder warte ich ab, bis die Gegenseite zur Zahlung auffordert ? ich gehe davon aus, dass die nicht bis zum Ende der zweiten Instanz abwarten. Und wie sieht das in der Praxis jetzt mit dieser "Abwendung dr ZV in Höhe von 119 % des vollstreckbaren Betrages ? Reiche ich jetzt nur der RSV ein und die kümmern sich selber drum?
Gruß, Lola!
Gruß, Lola!
ist immer ein zweischneidiges Schwert.
zahle ich und gewinne in der Berufung, habe ich vielleicht ein Problem, das Geld wieder zu bekommen.
Verliere ich auch die Berufung und habe den ersten KFB noch nicht bezahlt, muss ich einen Haufen Zinsen zahlen.
Also am Besten Sicherheit hinterlegen (110%)
du solltest der RSV diese Möglichkeiten vorschlagen. Diese wird sich dann melden, ob sie es selbst macht oder ihr. Eigentlich haben die genug Erfahrung um dann zu entscheiden, was sie machen
zahle ich und gewinne in der Berufung, habe ich vielleicht ein Problem, das Geld wieder zu bekommen.
Verliere ich auch die Berufung und habe den ersten KFB noch nicht bezahlt, muss ich einen Haufen Zinsen zahlen.
Also am Besten Sicherheit hinterlegen (110%)
du solltest der RSV diese Möglichkeiten vorschlagen. Diese wird sich dann melden, ob sie es selbst macht oder ihr. Eigentlich haben die genug Erfahrung um dann zu entscheiden, was sie machen
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 461
- Registriert: 11.11.2009, 18:03
- Beruf: ReFa
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Düsseldorf
Ich kenne es eigentlich auch nur so, dass das KF-Verfahren ausgesetzt wird im Hinblick auf die Berufung.
Wenn ich als Kostengläubiger I. Instanz aber unbedingt einen KFB haben will (z.B. bei abzusehender Vermögensverschlechterung des Kostenschuldners), bestehe ich auf KFB und liefere die Fakten für die Festsetzung in Kopie direkt mit (Urteil und Beschlüsse, die bestimmte Gebühren beweisen können).
Dann gibt's m.E. keine Ausrede mehr.
Wenn ich als Kostengläubiger I. Instanz aber unbedingt einen KFB haben will (z.B. bei abzusehender Vermögensverschlechterung des Kostenschuldners), bestehe ich auf KFB und liefere die Fakten für die Festsetzung in Kopie direkt mit (Urteil und Beschlüsse, die bestimmte Gebühren beweisen können).
Dann gibt's m.E. keine Ausrede mehr.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Das hat mit Ausrede überhaupt nichts zu tun, sondern das erstinstanzliche Gericht ist von der Übersendung der Akte abhängig, was leider oft genug nicht klappt. Ohne Akte macht jedes Gericht in aller Regel gar nichts, egal, was eingereicht wird. Die Überprüfung der angefallenen Kosten erfolgt ausschließlich anhand der Akte. Schließlich wird ein RA auch nicht aus dem Stegreif ohne Unterlagen tätig. Zwar hindert die Einlegung der Berufung eine Kostenfestsetzung erster Instanz nicht, aber durchgeführt wird sie eben nur mit Akte! Es bleibt der Partei im Zweifel unbenommen, beim Berufungsgericht auf die kurzfristige Rücksendung der Akte zu drängen. Das hat meistens mehr Erfolg als eine Anforderung vom Gericht I. Instanz.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Lola
- Forenfachkraft
- Beiträge: 111
- Registriert: 10.04.2007, 18:47
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in Teilzeit und nach Wiedereinstieg
- Wohnort: Hamburg
So hätten unsere Anwälte wohl am besten sofort Berufung einlegen sollen, damit die Akten zum nächsthöheren Gericht gelangen. Die Berufungsfrist wurde dagegen ausgereizt bis zum letzten Tag, sodass die Gegenseite alles Zeit der Welt hatte, um den KFA zu stellen und einen KFB zu erhalten. Also ich habe es jetzt mal der RSV geschickt und warte mal, was die machen.
Gruß, Lola
Gruß, Lola