Strafsache Extra-Geb. für das verkürzen/aufheben d Fahrsperr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Meggie
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#1

23.10.2007, 12:15

Hallo

bin neu hier.

Viele liebe Grüße an alle Ratsuchenden und Informationsweitergeber.
:P

Also ich habe folgendes Problem.

In einer Strafsache, in der der Mdt. wegen Fahren unter Alkoholeinfluss angeklagt wurde, wurde ihm auch eine Fahrsperre auferlegt.

Also die Strafsache an sich habe ich bereits abgerechnet.

Nun meint mein Chef für die Tätigkeit (Antrag auf Verkürzung/Aufhebung der Fahrsperre) gäbe es eine gesonderte Gebühr.

Ich habe schon alles durch. Ich finde nix.

Hatte das schon mal jemand und kann mir raten, was ich abrechnen kann.

Viele Grüße
Meggie
Feierabend
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#2

23.10.2007, 12:19

Meint er evtl. eine zusätzliche Gebühr nach 4141 RVG?
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Meggie
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#3

23.10.2007, 12:32

Aber kann die allein stehen ?

Ich soll ja jetzt das Verfahren wegen der Verkürzung abrechnen.

Geb. 4141
Geb. 7002
MWSt
Fertig ????

Glaube ich nicht, außerdem steht da was von Hauptverhandlungsvermeidung etc.

Was ist mit Einzeltätigkeit 4302 ???

Gruß Meggie
Feierabend
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#4

23.10.2007, 14:24

Ach so, ich dachte die Abrechnung sollte korrigiert werden. Dann würde ich es nach 4302 abrechnen, denn - wie Du schon vermutet hast - kann die Gebühr nach 4141 nicht allein abgerechnet werden.
"...es kann ja nicht immer regnen..."
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