Abrechnung Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Hexe
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#1

23.10.2007, 11:51

Hallöchen; habe heute mal eine Frage zum Thema Abrechnung Strafsachen

Mir geht es um die Erklärung, ob ich nach Nr. 4106 oder 4112 abrechne.

Folgender Hintergrund: Anklageschrift vom AG, Schöffengericht (2 Schöffen); AZ 000 Ls 000 Js 99/07 (00/07) :?:

Bin heute einfach nicht in der Lage zu denken. Kann mir einer helfen? :oops:

Vielen lieben dank
Gast

#2

23.10.2007, 11:57

4106 sag ich. Schöffengericht ist bei AG also Verfahrensgeb. für ersten Rechtszug vorm AG. Strafkammer ist doch LG.
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PeeDee
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#3

23.10.2007, 11:59

es gibt eine Gebüht nach Nr. 4106... die 4112 Gebühr gibts nur bei Strafkammern und Strafkammern sind beim LG.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


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#4

23.10.2007, 12:06

:zustimm
Liebe Grüße

Steffi_1986
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#5

23.10.2007, 12:08

Ich danke Euch. Ich sag ja, heute ist für mich kein Tag zum denken.

Habs zwar gefühlsmäßig schon so geschätzt aber ...

Schönen Tag euch noch
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PeachyCJ
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#6

21.01.2016, 09:47

Hallo in die Runde.

So nun muss ich das erste mal eine große Strafsache abrechnen und bin mir bei den Gebühren nicht so sicher.

Also ein Haftbefehl ist beim Amtsgericht ergangen, mein Chef wurde gleich zum Pflichtverteidiger bestellt und wir haben sofort Akteneinsicht beantragt. Dann kam die Anklageschrift und die Sache ging zum Landgericht (Große Jugendkammer). Gestern war die Verhandlung die länger als 5 Stunden ging. Und es erging ein Urteil.

Also ich würde so abrechnen:
4101 Grundgebühr
4105 Verfahrensgebühr
4113 Verfahrensgebühr vor der Strafkammer
4115 Terminsgebühr
4116 zusätzliche Gebühr
7000
7002
Aktenpauschale

Liege ich hiermit richtig?

Und an welches Gericht geht dann die Abrechnung?

Ich danke euch für eure Antworten.
:katze1 :katze2 :katze3
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Liesel
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#7

21.01.2016, 09:50

Sieht gut aus. Die Abrechnung geht an das Landgericht.
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#8

21.01.2016, 10:37

Dankeschön :)

Eine Frage hab ich dazu noch. Nebenbei wurde noch ein Adhäsionsantrag verhandelt. Da soll ich nun die PKH abrechnen...geht diese Abrechnung auch an das Landgericht?
:katze1 :katze2 :katze3
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Adora Belle
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#9

21.01.2016, 10:39

Kein Haftprüfungstermin?

Und dran denken, dass die 7002 2x angefallen ist.
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#10

21.01.2016, 10:43

Die Gebühr für das Adhäsionsverfahren kannst du gleich in die Berechnung mit reinpacken.
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