Anrechnung Geschäftsgebühr im selbst. Beweisverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Soenny
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#1

22.10.2007, 17:40

Hab da mal ne Frage: wird die Geschäftsgebühr im selbständigen Beweisverfahren jetzt auf die Verfahrensgebühr angerechnet, bzw. die Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr oder nicht?
StineP

#2

22.10.2007, 17:52

Die GG wird immer auf die nachfolgende Verfahrensgebühr angerechnet gem. Vorb. 3 VV RVG.
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#4

22.10.2007, 17:59

Löwin hat´s auf den Punkt gebracht.
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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#5

23.10.2007, 08:01

Danke und Sorry für die miese Frage! Aber hatte ich doch richtig gemacht. Es gibt hier jemanden der meinte: Nein, bloß nicht, ist doch ein selbständiges Beweisverfahren, da wird doch nichts angerechnet.

Deshalb war ich etwas verwirrt und habe mal lieber gefragt.
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#6

23.10.2007, 08:25

wenn das dein Chef war, glaube ihm kein Wort, Anwälte haben keine Ahnung von Kostenrecht
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#7

23.10.2007, 08:29

Wäre ja schön, wenn der das gewesen wäre. Aber das war unser alter BV, der sich hier die Rente "versüßt". :twisted:
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#8

23.10.2007, 08:35

tja.. auch ein Mann :twisted: ;-)
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#9

23.10.2007, 09:52

Pepsi hat geschrieben:tja.. auch ein Mann :twisted: ;-)
Na, na, lasse Dich bloß nicht erwischen... :lol: :lol: :wink:
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#10

23.10.2007, 14:11

von mir selber oder von wem?
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