Antrag eV... Wie hoch sind die Gerichtskosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi_1986
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#1

22.10.2007, 08:41

Guten Morgen alle zusammen!

Muss grad nur nen Antrag auf EV-Abgabe machen, da 3-Jahresfrist abgelaufen ist. Wie hoch sind denn hier die Gerichtskosten? Bin der Meinung entweder 15,00 € oder 20,00 €?! Kann mir jemand helfen!

Vielen Dank im Voraus
Jupp03/11

#2

22.10.2007, 08:45

Du machst einen normalen ZV-Auftrag i. V. mit e.V. also Kombi,
keine Gerichtskosten beifügen.
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Steffi_1986
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#3

22.10.2007, 08:47

Hab ich mir als erstes auch gedacht, doch dann hab ich in unserem Anwalts-Programm nur einen "Antrag auf Abgabe der eV" gefunden. Dieser wäre doch kostengünstiger als wieder ein neuer ZV-Antrag
Liebe Grüße

Steffi_1986
Kimmy

#4

22.10.2007, 09:04

GK für eV-Protokoll sind 15,00 €.
Zuletzt geändert von Kimmy am 22.10.2007, 09:10, insgesamt 2-mal geändert.
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Steffi_1986
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#5

22.10.2007, 09:05

Wusste ichs doch, dass unser Programm mir mal wieder was falsches erzählen wollte. RA-Win meinte nämlich 20,00 €.

Tausend Dank!!!
Liebe Grüße

Steffi_1986
Jupp03/11

#6

22.10.2007, 09:08

für die Erteilung eines Protokolls betragen die GK 15,00 €.
Die Fragestellerin muss aber erst mal die Voraussetzungen dafür schaffen,. daher keine GK beifügen.
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Steffi_1986
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#7

22.10.2007, 09:10

Du meinst das Vermögensverzeichnis, oder?
Unser Anwaltsprogramm will aber nur für den Antrag mir 20,00 € berechnen...?
Kenn mich grad gar nicht mehr aus!
Heißt das jetzt, ich mach doch nen normalen Antrag auf eV und zahle gar keine Gerichtskosten ein?
Liebe Grüße

Steffi_1986
Kimmy

#8

22.10.2007, 09:17

Jupp hat das schon richtig gesagt: Die Voraussetzungen für die Abnahme der eV müssen erst wieder neu geschaffen werden, also Pfandlosbescheinigung. Mach nen Kombi-Auftrag und zahle nichts ein. Dann geht der GVZ hin, bekommt Geld oder auch nicht und wenn nicht bestimmt er Termin zur eV. Die hier entstehenden Gebühren werden Dir vom GVZ aufgegeben, ein Vorschuss ist nicht notwendig.
Jupp03/11

#9

22.10.2007, 09:17

hast du denn Pfandloserklärung? Dieses ist doch Voraussetzung für die Abgabe der Vermögensversicherung.
GK müssen nicht beigefügt werden.
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Steffi_1986
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#10

22.10.2007, 09:21

vor drei Jahren haben wir versucht zu pfänden, erfolglos. Wie gesagt, jetzt ist 3-Jahresfrist abgelaufen. Anwältin hat mir nur nen Zettel drauf gemacht "Antrag stellen auf eV-Abgabe". Hatte das selbst noch nie, hab sonst immer nur einen Kombi-Auftrag gemacht. War aber jetzt etwas verwirrt, da in unserem Programm auch nur ein eV-Antrag drin ist.
Liebe Grüße

Steffi_1986
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