Sachverhalt
Gegen VB wurde Einspruch eingelegt. Antrag (Klage) wurde dann zurückgenommen. Gegenseite meldet nun Kosten an in Höhe von 1,3. Chef meint, es gibt nur ne 0,8 weil kein Antrag gestellt wurde.
Ist es denn nicht so zu sehen, dass der Einspruch gegen den VB das gerichtliche Verfahren einleitet und damit eine 1,3 Gebühr ausgelöst wird?
Gebühr für Einspruch gegen VB
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- Foren-Azubi(ene)
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Die 1,3 Gebühr fällt meiner Meinung nach nur an, wenn auch wirklich ein SChriftsatz bei Gericht eingereicht wird... wird die Klage vor Einreichung eines Schriftsatzes zurückgenommen, entsteht eine 0,8 Gebühr nach VV Nr. 3101 RVG. Kannst dir den ja ma durchlesen... vielleicht ist es für dich dann auch verständlicher...
Liebe Grüße
Sabrina
Liebe Grüße
Sabrina
Lg Bina
Nur zum Verständnis: Ihr seid Antragsgegner und ihr habt den Einspruch eingelegt???
Wie macht die Gegenseite die Kosten geltend? Kfa?
Wie macht die Gegenseite die Kosten geltend? Kfa?
Was??? Na jetzt bin ich aber echt verwirrt.
Ihr habt die Anspruchsbegründung weshalb genau zurückgenommen? Hat sich die Gegenseite legitimiert, dass sie den Beklagten vertritt?? nur dann erhält sie die 1,3 Gebühr
Ihr habt die Anspruchsbegründung weshalb genau zurückgenommen? Hat sich die Gegenseite legitimiert, dass sie den Beklagten vertritt?? nur dann erhält sie die 1,3 Gebühr
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Wir haben nicht die Anspruchsbegründung zurückgenommen! Sondern die Klage. Die Gegenseite hat lediglich Einspruch gegen VB eingelegt. Danach haben wir die Klage zurückgenommen. Gegenseite hat dann beantragt uns die Kosten aufzuerlegen und hat Kostenfestsetzungsantrag über eine 1,3 Gebühr gestellt.
LG, Ela
Ok, ich versteh jetzt.
Wieso habt Ihr die Klage zurückgenommen? War eure Forderung nicht berechtigt?
Anders, weshalb habt Ihr überhaupt Klage eingereicht gehabt, wenn doch das Mahnverfahren noch lief?
Oder habt Ihr erst nach Einspruch die Klage eingereicht? (Will nur sicher gehen, dass wir nicht aneinander vorbei reden)
Wieso habt Ihr die Klage zurückgenommen? War eure Forderung nicht berechtigt?
Anders, weshalb habt Ihr überhaupt Klage eingereicht gehabt, wenn doch das Mahnverfahren noch lief?
Oder habt Ihr erst nach Einspruch die Klage eingereicht? (Will nur sicher gehen, dass wir nicht aneinander vorbei reden)
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Also,
VB ist ergangen, dann Abgabe an streitiges Gericht. Dann haben wir unseren Anspruch voll umfänglich zurückgenommen. Gegenseite hat dann beantragt uns die Kosten aufzuerlegen und Kostenfestsetzungsantrag gestellt.
ZUm Verständnis:
Wir hatten im MB-Antrag die falschen Antragsgegner. Widerspruch wurde nicht eingelegt. Also haben wir VB beantragt, gegen den dann Einspruch erhoben wurde.
Es gab keine Klage. damit meine ich halt den VB.
VB ist ergangen, dann Abgabe an streitiges Gericht. Dann haben wir unseren Anspruch voll umfänglich zurückgenommen. Gegenseite hat dann beantragt uns die Kosten aufzuerlegen und Kostenfestsetzungsantrag gestellt.
ZUm Verständnis:
Wir hatten im MB-Antrag die falschen Antragsgegner. Widerspruch wurde nicht eingelegt. Also haben wir VB beantragt, gegen den dann Einspruch erhoben wurde.
Es gab keine Klage. damit meine ich halt den VB.
LG, Ela
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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also ich denke die kriegen ne 1,3, das bekommt man ja immer bei Einspruch oder nicht?
ich denke sie meint, sie hat den "VB" zurückgenommen, also es wurde Einspruch eingelegt, dann wurde denen mitgeteilt das str. Verfahren eingeleitet wird und sie begründen sollen und da haben sie zurückgenommen, richtig Suse?
ich denke sie meint, sie hat den "VB" zurückgenommen, also es wurde Einspruch eingelegt, dann wurde denen mitgeteilt das str. Verfahren eingeleitet wird und sie begründen sollen und da haben sie zurückgenommen, richtig Suse?
AAAh, jetzt hat es klick gemacht *g
Kann mich Pepsi nur anschließen - ich meine 1,3 dürfte hier angefallen sein
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