Kosten im Rechtsstreit gegeneinander aufgehoben, trotzdem KF

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Summerof77
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#1

18.10.2007, 15:28

Hallo Ihr Lieben!

In einem Rechtsstreit hat mein Chef einen Vergleich ausgehandelt, in dem es u. a. heißt: Die Kosten des Rechtsstreit und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

So, nun war für mich völlig klar: Ich rechne mit Mandant ab, hab ich auch getan.

Jetzt (natürlich jetzt) kommt vom Gericht bzw. Gegenseite folgendes:

beantragen wir, die Abrechnung der Gerichtskosten, Rückzahlung der nicht verbrauchten Gerichtskosten an die klägerin auf deren Geschäftskonto, Festsetzung von 1/2 der verbrauchten Gerichtskosten gegen die Beklagten als Gesamtschuldner und Verzinsung mit 5 %...

Ähm, das hab ich 1. noch nie gehört und 2. muß ich dazu Stellung nehmen. Chef ist noch im Urlaub. Was mach ich jetzt? Steh son büschen aufm Schlauch!!! :?
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MarinaS.
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#2

18.10.2007, 15:30

DIe Kosten des Rechtsstreites ja auch die Kosten des Gerichts. Die wurden ja nur von der Klägerin getragen (erstmal). DIe wollen wohl das ihr die Hälfte davon tragt. Kenn es aber so auch nicht.
Gruß
Eure Marina
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#3

18.10.2007, 15:32

Das ist zutreffend. Aufhebung der Kosten schließt ein, daß die Parteien von den (verbrauchten) Gerichtskosten jeweils 50 % zu tragen haben.
Gast

#4

18.10.2007, 15:32

komm vom Schlauch wieder runter (ich kann den Spruch echt nicht mehr lesen)

Die Gegenseite hat meiner Meinung nach gar nicht so unrecht ..... wenn die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, dann muss euer Mandant noch 50 % der GK zahlen.

Bitte nicht mehr auf den Schlauch stellen
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Smilie
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#6

18.10.2007, 15:34

Also ich hab schon öfter damit zu tun gehabt. Die Klägerin hat die Gerichtskosten bei Klageeinreichung erstmal ausgelegt. Da die Gerichtskosten auch Kosten des Rechtsstreits sind, werden diese auch gegeneinander aufgehoben. Heißt also, die nicht verbrauchten Gerichtskosten (in der Regel 2 Gerichtsgebühren bei einem Vergleich) werden an die Klägerin ausgezahlt. Die letzte Gerichtsgebühr (die für das Verfahren entstanden ist) wird gegeneinander aufgehoben - jeder zahlt also die Hälfte davon. Und die bei allen KfB erfolgt die Verzinsung.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Suse
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#7

18.10.2007, 15:36

und dein Text dazu könnte lauten wie folgt:

b e a n t r a g e n wir den Gerichtskostenausgleich mit der Bitte, dem Erstattungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem Eingang dieses Antrages hinzuzusetzen sowie weitere Auslagen und Vorschüsse der Klägerin zu berücksichtigen.
LG, Ela
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Summerof77
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#8

18.10.2007, 15:37

Ich find den Spruch auch doof, aber ich will auch nicht, daß jemand denkt, ich bin total blöd und weiß gar nichts, sondern...ich weiß einfach nicht, wie ich darauf reagieren soll...

OK, also nicht gegenangehen, sondern akzeptieren, hab verstanden. Hab nicht verstanden, warum das bisher keiner gemacht hat. Wenn ich die Kosten gegeneinander aufhebe, dann heißt das doch, ich trag meins, Du trägst Deins und nicht ich trag meins, und Du trägst Deins und ein bißchen von mir! HÄH?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
StineP

#9

18.10.2007, 15:38

?? Du willst deinen Rückzahlungsanspruch auch noch verzinsen lassen??
Zuletzt geändert von StineP am 18.10.2007, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#10

18.10.2007, 15:39

summer: richtig - aber derjenige, der seine eingezahlten GK (nicht verbrauchten) wieder zurückhaben will, schreibt einfach das Gericht noch mal an... das machen die zwar v.a.w meine ich - aber man hat ja sonst nichts zu tun, nicht?? *gg
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