Klage/Widerklage Abrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Tigra
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#11

06.11.2007, 11:49

So poste hier mal wieder ein frägelchen, hoffe das die überschrift zumindest passt und zwar:

Gaaaaanz komplizierte Sache!

Kläger verklagt erstmal die Halterin und die VS und dann auch noch den Fahrer
Wir vertreten alle 3 Halter,VS und Fahrer:
für die Halterin machen wir eine Widerklage gegen die VS des KLägers und den Kläger selbst.

d. h. wir haben

1. Kläger
2. Widerbeklagte VS des Klägers
-----
1. Beklagte / Widerklägerin = Halterin
2. Beklagte = VS
3. Beklagte = Fahrer

SO haha: Die RA des Klägers vertritt den Kläger und die Widerbeklagte!

Zur Erinnerung wir vertreten alle 3!

Die Sache wird verglichen und schön gequotelt durch alle Beteiligten.

Frage:
Der RPfleg setzt für die der Widerbeklagten enstandene Kosten eine
komplette Verf.geb. und eine Erhöhung usw. aus dem Wiederklagegw fest nämlich:

GW der Widerklage
1,3 verf. geb.
0,3 erhöhung
1,2 Termin
1,0 Einigung
anteilige festgesetzte Kopiekosten
Auslagen
und teilt das ganze durch 2!!!!

und nochmal das selbe für die KOsten für Kläger und Wiederbeklagten allerdings mit GW der KLage + Wiederklage!



steh ich auf dem schlauch?!

Für den Kläger wurden bereits das o. g. festgesetzt,
die 0,3 ist ja die Erhöhung für die Vertretung der Widerbeklagten!

Warum sollte für die Widerbeklagte die von der selben RA vertreten wird wie der Kläger nochmal eine 1,3 + 0,3 entstehen?!!!!


Ich kapiers nicht... hilfe!!!!!!!

Schließlich wurden die Kosten auch auf alle beteiligten also KLäger zu 1 und Widerbeklagte zu 2.) udn auf den Beklagten zu 1) und Widerkläger und BEklagten zu 2.) und Beklagten zu 3 aufgequotelt!??!!

HELP! Vielleicht steh ich auch ganz dumm irgendwo drauf :oops
Tigra
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#12

13.11.2007, 09:16

kann mir den keiner helfen? :oops:
Lea08
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#13

01.07.2015, 09:56

Hallo,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch und brüte schon ne Weile über einer Akte...
Folgender Sachverhalt:

Unser Mdt. sollte Schadenersatz zahlen (knapp 51.000,00 €). Schadenersatz haben wir zurückgewiesen.(alles außergerichtlich) Die gegnerische Seite hat sich dann nicht mehr gemeldet... Wir haben dann nach einiger Zeit unsere Gebühren abgerechnet (knapp 2.000,00 €). Unser Mdt. hat de Gebühren schon bezahlt und will sie nun von der gegnerischen Seite zurück... Wie soll es anders sein, die zahlen natürlich nicht. Nun haben wir Klage eingereicht ST unsere Gebühren...
Gegner haben Klageabweisung beantragt und dann Widerklage (ST die vorherigen knapp 51.000,00 €).
Nun ist meine Frage: Wie rechnen ich ab? Bzw. mit Anrechnung.
Die vorherigen Rechnungen war so:

1.Rechnung
ST: knapp 51.000,00 €
1,3 GG
PuT
Ust
= knapp 2.000,00 €

2. Rechnung
ST knapp 2.000,00 €
1,3 GG
1,3 VG
- 0,65 GG
PuT
Ust

Muss ich noch irgendetwas beachten?? Was ist mit der neunen Rechnung??
Das AG ist ja nicht mehr zuständig -durch die Widerklage das LG-

DANKE im vorraus
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Anahid
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#14

01.07.2015, 10:13

Die neue Rechnung muss lauten 1,3 VG aus 53000 € (zusammengerechneter Betrag) abzgl. 0,65 GG aus 53.000,00 €. Um keinen doppelten Mehrwertsteuerausweis zu haben würde ich entweder die beiden anderen Rechnungen ausdrücklich stornieren oder aber die Zahlung des Mandanten netto von den Nettogebühren abziehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
espi
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#15

01.07.2015, 11:29

Lea08 hat geschrieben:
Muss ich noch irgendetwas beachten?? Was ist mit der neunen Rechnung??
Das AG ist ja nicht mehr zuständig -durch die Widerklage das LG-

DANKE im vorraus
Das AG bleibt zuständig, denn Änderungen, die nach Rechtshängigkeit eintreten, sind grds. unbeachtlich.
§ 261Abs. 3 Nr. 2 ZPO
Ausnahme ist insoweit ein Antrag einer Partei auf ausdrückliche Verweisung.
Lea08
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#16

01.07.2015, 12:09

Danke Anahid. Ich werde das dann so mal machen... ;-)

Die Gegenseite hat den Antrag gestellt....
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