![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
Der Mandantin wurde PKH mit Raten (30,00 €) bewilligt. Diese waren zu zahlen ab 01.11.2005.
Wir haben abgerechnet und der Überschuss der Regelgebühren zu den PKH-Gebühren liegt bei 87,00 €.
Jetzt kam ein Beschluss des AG wonach die Ratenzahlung vorläufig eingestellt wurde, weil abzusehen ist, dass durch die bisherigen Zahlungen der Partei zur Prozesskostenhilfe die voraussichtlichen Kosten gedeckt sind.
Versteh das nicht so ganz... Kann ich jetzt beim Gericht den Antrag stellen, die noch offenen 87,00 € an uns zu zahlen? Die Mandantin hat nach meiner Rechnung 7 Raten gezahlt, somit 210,00 €.
Hat da jemand eventuell mehr Ahnung als ich???
Die Unwissenheit ist echt
![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
beaP