Die Rechnung an den Mandanten wird wie immer gemacht (das hat Pepsi aber schon beantwortet), diese neue Regelung bezieht sich nur auf die Anrechnung im gerichtlichen Verfahren.
Zu deiner ersten Frage: Ich denke, dass das okay sein dürfte. Das Mahngericht wird die ganz sicher die volle MB-Gebühr in den MB schreiben, von daher brauchst du dir da keine Gedanken machen.
Anrechnung der GG neu geregelt!
- stein
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@ nancy schrieb =
Die Rechnung an den Mandanten wird wie immer gemacht (das hat Pepsi aber schon beantwortet), diese neue Regelung bezieht sich nur auf die Anrechnung im gerichtlichen Verfahren.
Stein fragt:
Also wenn ich eine Klage mache, dann kommt die volle GG dort rein, OK habe ich verstanden. Und wie geht es dann weiter ?
Also wie sieht dann die Rechnung für die RS oder den Mdt. oder Schuldner aus ?
Die Rechnung an den Mandanten wird wie immer gemacht (das hat Pepsi aber schon beantwortet), diese neue Regelung bezieht sich nur auf die Anrechnung im gerichtlichen Verfahren.
Stein fragt:
Also wenn ich eine Klage mache, dann kommt die volle GG dort rein, OK habe ich verstanden. Und wie geht es dann weiter ?
Also wie sieht dann die Rechnung für die RS oder den Mdt. oder Schuldner aus ?
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- Curry
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- stein
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OK, dann war das Lernen ja doch nicht ganz umsonst - uffts -
Wie sieht das Ganze dann im FoKo aus ?
Da muss man doch - wie immer hoffe ich - anrechnen.
Also ich meine früher habe ich die 0,65 GG auf die 1,3 GG angerechnet (klar mit MwSt.) und dann die halbe GG von den RA.-Gebühren aus dem Aufforderungsschreiben abgezogen.
Jetzt trage ich die Hauptforderung und die vollen RA.-Gebühren in den MB ein und schreibe dann die Gebühren für den MB ins FoKo und muss dann die 0,65 plus hieraus die MwSt. abziehen.
Ja ?
Wie sieht das Ganze dann im FoKo aus ?
Da muss man doch - wie immer hoffe ich - anrechnen.
Also ich meine früher habe ich die 0,65 GG auf die 1,3 GG angerechnet (klar mit MwSt.) und dann die halbe GG von den RA.-Gebühren aus dem Aufforderungsschreiben abgezogen.
Jetzt trage ich die Hauptforderung und die vollen RA.-Gebühren in den MB ein und schreibe dann die Gebühren für den MB ins FoKo und muss dann die 0,65 plus hieraus die MwSt. abziehen.
Ja ?
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Hallöchen, wo genau kann ich mir dieses Urteil denn ausdrucken? Das würde unsere RA´innen bestimmt interessieren...!!! wir sind da nie so schnell...