Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#81

24.04.2007, 10:29

Die Rechnung an den Mandanten wird wie immer gemacht (das hat Pepsi aber schon beantwortet), diese neue Regelung bezieht sich nur auf die Anrechnung im gerichtlichen Verfahren.

Zu deiner ersten Frage: Ich denke, dass das okay sein dürfte. Das Mahngericht wird die ganz sicher die volle MB-Gebühr in den MB schreiben, von daher brauchst du dir da keine Gedanken machen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#82

24.04.2007, 10:34

@ nancy schrieb =
Die Rechnung an den Mandanten wird wie immer gemacht (das hat Pepsi aber schon beantwortet), diese neue Regelung bezieht sich nur auf die Anrechnung im gerichtlichen Verfahren.

Stein fragt:
Also wenn ich eine Klage mache, dann kommt die volle GG dort rein, OK habe ich verstanden. Und wie geht es dann weiter ?
Also wie sieht dann die Rechnung für die RS oder den Mdt. oder Schuldner aus ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#83

24.04.2007, 10:37

Naja wie immer:

1,3 Geschäftsgebühr
Entgelte
MwSt.

1,3 Verfahrensgebühr
./. 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 TG
Entgelte
MwSt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
stein
Foreno-Inventar
Beiträge: 2024
Registriert: 17.11.2006, 18:48
Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin (so hieß das damals)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
Kontaktdaten:

#84

24.04.2007, 10:53

OK, dann war das Lernen ja doch nicht ganz umsonst - uffts -

Wie sieht das Ganze dann im FoKo aus ?
Da muss man doch - wie immer hoffe ich - anrechnen.
Also ich meine früher habe ich die 0,65 GG auf die 1,3 GG angerechnet (klar mit MwSt.) und dann die halbe GG von den RA.-Gebühren aus dem Aufforderungsschreiben abgezogen.

Jetzt trage ich die Hauptforderung und die vollen RA.-Gebühren in den MB ein und schreibe dann die Gebühren für den MB ins FoKo und muss dann die 0,65 plus hieraus die MwSt. abziehen.

Ja ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#85

24.04.2007, 10:58

Richtig!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
StineP

#86

24.04.2007, 11:14

:zustimm !!

=)

Langsam lichtet sich der Dschungel der Fragezeichen
Gast

#87

24.04.2007, 14:16

Hallöchen, wo genau kann ich mir dieses Urteil denn ausdrucken? Das würde unsere RA´innen bestimmt interessieren...!!! :) wir sind da nie so schnell...
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#89

24.04.2007, 14:19

www.bundesgerichtshof.de

Da gibst du dann einfach nur das Aktenzeichen ein.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#90

24.04.2007, 14:26

Ok...habs schon...danke :)
Antworten