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Verfasst: 16.02.2007, 09:30
von Anna-Lena
Boah, wie viele RSV gibt es? Und wie viele ARBs dazu?
Wäre es zu viel verlangt, wenn die RSV in die Deckungszusage reinschreibt, in welcher Höhe sie für eine Beratung Deckung erteilt? *grummel*

Als hätte man nix besseres zu tun!

@katuscha
Schreibst du bei Gelegenheit mal, ob´s mit den 250,00 € Schwierigkeiten gegeben hat?

LG
Anna (-> mal Kaffee holen geht ;))

Verfasst: 16.02.2007, 21:46
von Sandra S.
Die meisten RSV schreiben das schon in ihre Deckungszusage. Stand denn da bei euch nichts drin "übernehmen wir in Höhe einer 0,5 Gebühr aus dem Streitwert" oder so ähnlich? Wenn nicht, würd ich mal in den ARB nachschauen. Nicht dass sich der Sachbearbeiter mal eben so ne Laune hatte und ein bißchen stänkern wollte :wink:

Wegen den verschiedenen Angelegenheiten kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. Aber zumindest erhöht sich der Gegenstandswert, wenn du beide Sachen zusammenrechnest... Kan schon sein, dass das als eine Angelegenheit zählt.

Verfasst: 24.05.2007, 21:44
von LenaX
Hallo,
ich habe seit der Änderung keine Erstberatung gegenüber der Rechtsschutzversicheurng abgerechnet.. deshalb meine "blöde" Frage
wie rechne ich jetzt die Erstberatungsgebühr ab, bzw. was und wie schreibe ich?
Früher haben wir geschrieben:
Erstberatungsgebühr gem. Nr. 2102 VV RVG (190 € + 16 % Mwst.)
Wie schreibt man jetzt?
Erstberatungsgebühr gem. § 34 RVG ?
und dann hoffentlich weiterhin 190 € + 19 % Mwst...?

Ich muss die Erstberatung über die Rechtsschutzversicherung abrechnen, Deckungsschutzzusage hat Mdt. nur telefonisch bestätigt bekommen (es geht um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit)... und nu?

Vielen Dank im Voraus!

Verfasst: 24.05.2007, 21:52
von Curry
Ich hab es jetzt nicht im Kopf, wie RA-Micro das genau schreibt, aber den § 34 nimmt RA-Micro auf jeden Fall. Bei den 190 € bleibt es, vielleicht liest du dir noch mal den § 34 genau durch.

Verfasst: 25.05.2007, 08:33
von Pepsi
0,55 Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14, 34 I 3 RVG 190 €
+ evtl. P+T
+MwSt

Verfasst: 25.05.2007, 08:48
von Curry
Ja genau so, ich hatte es gestern Abend nur nicht zur Hand.

Verfasst: 21.06.2007, 12:19
von Marilyn82
Wenn ich keine Vergütungsvereinbarung habe, such ich mir dann was aus zwischen 190,00 € und 250,00 €??

Verfasst: 21.06.2007, 12:21
von StineP
? Für ein Beratungsgespräch zwischen 0 und 190 € gegenüber Verbrauchern und
zwischen 0 und 250 € bei Gutachten.

Klar, darfst dir überlegen, was dazwischen zu nehmen.

Verfasst: 21.06.2007, 12:24
von Marilyn82
Wir hatten nämlich der RSV ne 1,3 GG in Rechnung gestellt. Die schreibt jetzt zurück, dass die GG ja nicht angefallen wäre, und haben lediglich ne 0,8 Beratungsgebühr gezahlt. Was soll das sein? Werd gleich mal anrufen, was die da meinen... Dann müssten wir denen ja eigentlich ne neue Rechnung schicken!?

Verfasst: 21.06.2007, 12:26
von StineP
Stimmt - eigentlich müsste da ne neue Rechnung raus. 0,8 Beratungsgebühr?? Was ist das für ein komischer Wert? (ich mein, schön, ist höher als ne 0,55, nicht wahr?? ;) )