Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
tiko73

#71

09.02.2012, 13:09

Nö, würd ich nicht, die Adresse vom Mdt. ist ja sicherlich dort bekannt und eure auch, da kann also das jeder selbst schnell sehen oder nachprüfen.

Ich würde die Parteikosten unter euren Kosten als kleine Extra-Rechnung aufführen. So haben wir das in der alten Kanzlei gemacht, und war eigentlich kein Problem.
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#72

09.02.2012, 14:11

supi ich danke dir, so werde ich es dann machen.
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#73

12.02.2012, 19:20

Man kann keine Kosten geltend machen, die nicht entstanden sind.

Nur, wenn höhere Kosten entstanden sind als erstattungsfähig, sind sie in Höhe niedrigerer fiktiver Kosten erstattungsfähig.

Tiko hat es sehr richtig erklärt.
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#74

15.02.2012, 16:17

Ähm.. ich hoffe ihr erschlagt mich nicht, aber ich hätte noch ne kurze Frage:

Wir haben 2 Mdt. vertreten die zum Termin gereist sind, aber gemeinsam. Muss ich dann die Parteikosten pro Mdt. nur hälftig geltend machen, also quasi komplett aufführen und dann drunterschreiben : 50 % Herr X, 50 % Frau Y? Die sind halt mit einem Auto gefahren.
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#75

15.02.2012, 16:42

Wenn die beiden einen Erstattungsanspruch haben, sind sie nicht Gesamtgläubiger? Im Übrigen hat der Mitfahrer zumindest keine Fahrtkosten gehabt, bei Verdienstausfall bekommt jeder seinen ihm zustehenden Betrag. Die Kosten sind so zu berücksichtigen, wie sie tatsächlich entstanden sind. Kommt der Erstattungsbetag in einen KFB, ist es eh wurscht.
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#76

15.02.2012, 17:04

Ja der Betrag kommt in einen KFB. Brauch ich also nur reinschreiben z. B. Parteikosten XXX km x 0,25 € gem. § 5 JVEG? reicht das aus? beide waren als zeugen geladen.

danke dir 13 :)
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#77

15.02.2012, 18:27

Ich würde wie folgt beantragen, falls die Positionen zutreffend sein sollten:

Fahrtkosten B 1:
Verdienstausfall B 1:
Verdienstausfall B 2:

Ich gehe davon aus, dass Tagegeld nicht in Betracht kommt.
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#78

16.02.2012, 10:34

nochmals danke dir 13 :daumen
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#79

16.02.2012, 11:04

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#80

26.04.2012, 10:13

Ich muss mich hier nun auch mal einklinken.

Habe einen KFA gestellt, bei dem die Gegenseite jetzt moniert, dass Fahrtkosten der Partei angeblich nicht erstattungsfähig sind, weil das JVEG nicht für Parteien gilt. Ich weiß natürlich, dass dies so nicht stimmt. Hat jemand eine Entscheidung dazu, dass das JVEG auch auf Parteien anwendbar ist, die ich zitieren kann?

Dann noch eine weitere Frage: Die Reisekosten des Mandanten sind nur deswegen angefallen, weil dieser im Laufe des Prozesses 80km vom Gerichtsort weggezogen ist. Die Gegenseite meint nun, es sei hier auf die letzte ladungsfähige Anschrift abzustellen und da war Gerichtsort = Wohnort. Ist es tatsächlich so, dass die Partei keine Reisekosten zum Gerichtstermin erstattet bekommt, wenn sie während des Prozesses umzieht?
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