... oder es ist ein Geschäftsführer der Mdtin
ich musste schon mal den Verdienstausfall eines selbstständigen Architekten nachweisen...
Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten
- Liesel
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Die Aufforderung habe ich auch schon mal bekommen. Habe das Gericht dann so lange zugetextet, bis sie antragsgemäß festgesetzt haben ohne Nachweis.
LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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ich hab einfach den Vertrag für das BV nochmal hingeschickt, wo irgendwas mit 80 € die stunde oder so stand.
- Liesel
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Und was wurde pro Stunde festgesetzt?
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bestimmt nich, denn €17 is die obergrenze... aber das hatten wir ja schonmal in nem andern thread
***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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ich sollte ja nur nachweisen, was er die Stunde verdient. Geltend gemacht (und bekommen) habe ich natürlich nur den Höchstsatz. klar!
- 13
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Es gibt aber heute Erleichterungen bei z.B. Selbständigen, weil die Rechtsprechung sagt, dass der Nachweis nur schwer zu führen und daher grundsätzlich der Höchstsatz von 17 €/Stunde anzuerkennen ist.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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- Hanna_73
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Hätte noch mal hierzu eine kurze Frage:
Fahrkosten für RA sind ja quasi immer vom Wohnort Mdt-Gericht. erstattungsfähig.
Wenn aber Wohnort Mdt.-Gericht weiter weg ist als Kanzlei-Gericht, kann ich dann die Fahrtkosten hierfür geltend machen und darauf verweisen, dass diese höher ausfallen würden, wenn Wohnort Mdt-Gericht berechnet worden wäre?
Parteikosten berechne ich ja Wohnort Mdt.-Gericht mit je 0,25 km.
Fahrkosten für RA sind ja quasi immer vom Wohnort Mdt-Gericht. erstattungsfähig.
Wenn aber Wohnort Mdt.-Gericht weiter weg ist als Kanzlei-Gericht, kann ich dann die Fahrtkosten hierfür geltend machen und darauf verweisen, dass diese höher ausfallen würden, wenn Wohnort Mdt-Gericht berechnet worden wäre?
Parteikosten berechne ich ja Wohnort Mdt.-Gericht mit je 0,25 km.
Du bekommst immer nur maximal die kürzere von beiden Strecken bezahlt. Also in deinem Fall dann Kanzlei-Gericht.
- Hanna_73
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Danke dir Tina, hab ich mir schon gedacht. Meinst ich soll dazu nen kurzen Erläuterungstext drunter setzen?
Noch ne kurze Frage: Die Parteikosten werden ja mitbeantragt und auch verzinst. Nehme ich die einfach so in den Gebührentext mit auf mit kurzer Überschrift "Parteikosten"?
Noch ne kurze Frage: Die Parteikosten werden ja mitbeantragt und auch verzinst. Nehme ich die einfach so in den Gebührentext mit auf mit kurzer Überschrift "Parteikosten"?