Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#61

01.02.2012, 15:34

... oder es ist ein Geschäftsführer der Mdtin :mrgreen:

ich musste schon mal den Verdienstausfall eines selbstständigen Architekten nachweisen...
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Liesel
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#62

01.02.2012, 15:35

Die Aufforderung habe ich auch schon mal bekommen. Habe das Gericht dann so lange zugetextet, bis sie antragsgemäß festgesetzt haben ohne Nachweis. :mrgreen:
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gkutes

#63

01.02.2012, 15:36

:mrgreen: ich hab einfach den Vertrag für das BV nochmal hingeschickt, wo irgendwas mit 80 € die stunde oder so stand.
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Liesel
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#64

01.02.2012, 15:38

Und was wurde pro Stunde festgesetzt?
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#65

01.02.2012, 15:51

bestimmt nich, denn €17 is die obergrenze... aber das hatten wir ja schonmal in nem andern thread ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
gkutes

#66

01.02.2012, 16:04

ich sollte ja nur nachweisen, was er die Stunde verdient. Geltend gemacht (und bekommen) habe ich natürlich nur den Höchstsatz. klar!
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NORTHERN DINO
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#67

01.02.2012, 18:09

Es gibt aber heute Erleichterungen bei z.B. Selbständigen, weil die Rechtsprechung sagt, dass der Nachweis nur schwer zu führen und daher grundsätzlich der Höchstsatz von 17 €/Stunde anzuerkennen ist.
~ Grüßle ~
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#68

09.02.2012, 12:40

Hätte noch mal hierzu eine kurze Frage:

Fahrkosten für RA sind ja quasi immer vom Wohnort Mdt-Gericht. erstattungsfähig.

Wenn aber Wohnort Mdt.-Gericht weiter weg ist als Kanzlei-Gericht, kann ich dann die Fahrtkosten hierfür geltend machen und darauf verweisen, dass diese höher ausfallen würden, wenn Wohnort Mdt-Gericht berechnet worden wäre?

Parteikosten berechne ich ja Wohnort Mdt.-Gericht mit je 0,25 km.
tiko73

#69

09.02.2012, 12:49

Du bekommst immer nur maximal die kürzere von beiden Strecken bezahlt. Also in deinem Fall dann Kanzlei-Gericht.
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#70

09.02.2012, 12:53

Danke dir Tina, hab ich mir schon gedacht. Meinst ich soll dazu nen kurzen Erläuterungstext drunter setzen? :)

Noch ne kurze Frage: Die Parteikosten werden ja mitbeantragt und auch verzinst. Nehme ich die einfach so in den Gebührentext mit auf mit kurzer Überschrift "Parteikosten"?
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