fiktive Reisekosten im KFA
- 13
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Aber bewahre, natürlich habe ich nichts damit zu tun. Ich bin ein völlig pflegeleichter Dino... *hüstel, hüstel*
Zuletzt geändert von 13 am 23.09.2010, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Na, bei diesen nordischen Dinos bin ich vorsichtig geworden... JURAssic Park!
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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Och nö jetzt - nicht wirklich?
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OK, das war son Schenkelklopfer Danke für die Blumen!
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- pippilotta1512
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Und wieder ich mit dem Thema, aber mit neuer Spielweise
Mein Chef und ich glauben mal wieder und hoffen der richtigen Kirche anzugehören
ALSO: Wir sind Bekl und von A nach B zum Termin. Der Kl. sitzt in B. Haben jetzt nach drei Monaten mal an unseren KFA erinnert, darauf rief das Gericht an und meinte, die Gegenseite beanstandet wohl, dass wir Fahrzkosten nach Kilometern für RA (x km á 0,30 €) und Mandant (x km á 0,25 €) geltend machen, der Mandant sitzt auch in A. Beanstandet wird nun auch nicht der eigentliche Kostenansatz, sondern nur, dass für beide geltend gemacht wird, weil sie doch zusammen gefahren seien. Das stimmt zwar so auch (der Mandant - persönliches Erscheinen war angeordnet - ist mit seinem Wagen gefahren und hat Chef mitgenommen), und nun kommt das ABER: Müssen wir uns dem unterwerfen? Chef meint, Reisekosten Mandant kann sich der Gegner Kopfstellen, schließlich ist der ja wirklich gefahren. Aber kann mein Chef nicht auch hier fiktive Reisekosten geltend machen?
Nach rund zwei Stunden Google, RVG, RVG-Kommentar und ZPO samt Kommentar bin ich immer noch nicht schlauer, aber Chef will §§ wenn er vom Gericht kommt...
Um Zeit zu schinden, haben wir jetzt erstmal gesagt, wir wollen den Schriftsatz der Gegenseite haben.
Einerseits sage ich mir natürlich haben die Recht, weil ja wörtliche Fahrtkosten nur einmal entstanden sind. Aber heißt das in der Konsequenz, dass Chef und Mandant zukünftig getrennt zum Termin fahren müssen, wenn beide nicht nur Benzin und Verschleiß, sondern ja quasi auch die Zeit bezahlt haben wollen? Hab' ich hier nen Denkfehler? - oder gehöre ich nur mal wieder der falschen Kirche an?
Echt - ich hasse Reisekosten! :twisted:
Schon mal Danke für eure Hilfe.
LG
Mein Chef und ich glauben mal wieder und hoffen der richtigen Kirche anzugehören
ALSO: Wir sind Bekl und von A nach B zum Termin. Der Kl. sitzt in B. Haben jetzt nach drei Monaten mal an unseren KFA erinnert, darauf rief das Gericht an und meinte, die Gegenseite beanstandet wohl, dass wir Fahrzkosten nach Kilometern für RA (x km á 0,30 €) und Mandant (x km á 0,25 €) geltend machen, der Mandant sitzt auch in A. Beanstandet wird nun auch nicht der eigentliche Kostenansatz, sondern nur, dass für beide geltend gemacht wird, weil sie doch zusammen gefahren seien. Das stimmt zwar so auch (der Mandant - persönliches Erscheinen war angeordnet - ist mit seinem Wagen gefahren und hat Chef mitgenommen), und nun kommt das ABER: Müssen wir uns dem unterwerfen? Chef meint, Reisekosten Mandant kann sich der Gegner Kopfstellen, schließlich ist der ja wirklich gefahren. Aber kann mein Chef nicht auch hier fiktive Reisekosten geltend machen?
Nach rund zwei Stunden Google, RVG, RVG-Kommentar und ZPO samt Kommentar bin ich immer noch nicht schlauer, aber Chef will §§ wenn er vom Gericht kommt...
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Einerseits sage ich mir natürlich haben die Recht, weil ja wörtliche Fahrtkosten nur einmal entstanden sind. Aber heißt das in der Konsequenz, dass Chef und Mandant zukünftig getrennt zum Termin fahren müssen, wenn beide nicht nur Benzin und Verschleiß, sondern ja quasi auch die Zeit bezahlt haben wollen? Hab' ich hier nen Denkfehler? - oder gehöre ich nur mal wieder der falschen Kirche an?
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- Liesel
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Wenn Fahrtkosten nur beim Mandanten angefallen sind, kannst du auch nur diese berechnen. Das Abwesenheitsgeld kann dein Chef doch gesondert geltend machen. Der Mandant hat Anspruch auf Verdienstausfall oder was auch immer.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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weiß denn die Gegenseite, dass die zusammen gefahren sind oder sagt sie, die hätten zusammen fahren müssen?
- Liesel
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pipilotta hat geschrieben: "Beanstandet wird nun auch nicht der eigentliche Kostenansatz, sondern nur, dass für beide geltend gemacht wird, weil sie doch zusammen gefahren seien."
Also gehe ich mal davon aus, daß die Gegenseite tatsächlich davon Kenntnis hatte, woher auch immer.
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- pippilotta1512
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Die Rechtspflegerin mit der ich heute telefoniert habe, meinte, von der Gegenseite wäre eingewandt worden, dass sie doch zusammen gefahren seien, hätte wohl einer der beiden gesagt (kann ich mir kaum vorstellen, blöd sind die beiden ja auch nicht...) Warte jetzt mal auf den Schriftsatz und schaue dann. Da die Rechtspflegerin im Prinzip am Tel von mir wissen wollte, ob das so war, vermute ich stark, dass ich dann wohl keine Reisekosten für einen der beide kriege.gkutes hat geschrieben:weiß denn die Gegenseite, dass die zusammen gefahren sind oder sagt sie, die hätten zusammen fahren müssen?
Abwesenheitsgeld ist ja gut und schön, aber die Fahrzeit allein waren schon rund 8 Stunden (also Hin und wieder Zurück).
Das ist doch alles doof!
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Was ist denn daran eigentlich doof? Ich empfinde es geradezu als dreist, nicht entstandene Kosten abrechnen zu wollen. Ist nur eine Person gefahren, gibt es auch nur einmal Fahrtkosten. Darüber hinaus für den RA Abwesenheitsgeld, für die Partei Kostenersatz nach dem JVEG. Fertig. Alles andere ist Vorspiegelung falscher Tatsachen und eine Frechheit!
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