Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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stein
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#41

23.04.2007, 16:03

OK, also nicht mehr oben bei Hauptforderung die RA. Gebühren eintragen, sondern in dieses Kästchen.
Und wie sieht bitte schön eine Rechnung an den Mdt. oder Schuldner aus ?
Früher war es so:

Aufforderungsschreiben:

1,3 GG z.B. 50,00
Auslagen
MwSt.

Mahnbescheid;

1,0 Verfahrensgebühr
abzüglich 0,65 GG nach Vorbemerkung 3, 4 VV RVG
verbleibende GG = €
Auslagen
MwSt.

Und wie sieht die jetzt aus ?

Und wo trägt man dann die halbe Verfahrensgebühr ein - fällt die ganz weg ?
Oder muss man da jetzt auch etwas anrechnen ?

Warum gibt es denn nur dieses dumme neue Urteil ?
Ist das nicht egal, wo was wegfällt ?
Ob die halbe GG vor dem MB oder die Verfahrensgebühr für den MB
Ich verstehe das grad nicht wirklich.
Hat jemand den Sinn verstanden ?
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Curry
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#42

23.04.2007, 16:08

Und wie sieht die jetzt aus ?
Auch so, da ändert sich nichts.
Und wo trägt man dann die halbe Verfahrensgebühr ein - fällt die ganz weg ?
Das macht das Gericht doch dann von allein im MB. Bei einem KfA schreibst du dann:

1,3 Verfahrensgebühr
./. 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 TG
Entgelte
MwSt.
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StineP

#43

23.04.2007, 16:09

EIGENTLICH Immer noch so

aber wenn ich mir das genau überlege, dann gilt diese Anrechnung/Nichtanrechnung doch jetzt nur für die Klage oder nicht??????
Beim MB kann man doch später auf nix anrechnen.....

Oh je, jetzt hat mich die Verwirrung auch gepackt.
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leni
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#44

23.04.2007, 16:10

na das problem ist, mein chef möchte das so. ich habe ihn ja auch vom gegenteil überzeugen wollen, aber er möchte das gern mal versuchen.

außerdem wurde außergerichtlich vergleich geschlossen, welcher die vollen außergerichtlichen gebühren beinhaltet.
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StineP

#45

23.04.2007, 16:12

Da beißt sich dein Chef doch selbst in den A****

Das sind Gebühren, die er da einfach wegwirft, ist ihm das klar??
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leni
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#46

23.04.2007, 16:13

wart mal, ich meinte den kfa der gegenseite, den wollen wir anfechten
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Pepsi
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#47

23.04.2007, 16:15

ich habs schon geahnt, das das kommt, sonst würde der Bericht im RVG Report keinen SInn machen, genau davon sprach da nämlich jemand und ich hab immernoch nicht verstanden was das soll..

toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..
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Curry
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#48

23.04.2007, 16:16

toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..
Na doch, das ist ja dann eben nur die volle Geschäftsgebühr!
Curry

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#49

23.04.2007, 16:17

leni hat geschrieben:wart mal, ich meinte den kfa der gegenseite, den wollen wir anfechten
Weil???

Weil die nicht angerechnet haben!??? Vergiss es....... Dafür muss erst mal der volle GG-Betrag in der Klage geltend gemacht werden! Ihr könnt jetzt gestern und heute nicht zusammenwürfeln, weil es grad von den Gebühren passt oder euer Mandant dann weniger bezahlen muss.

DIe Anrechnung der halben GG auf die VG geht erst dann, wenn die VOLLE GG iN DER KLAGE GELTEND GEMACHT WURDE!!!
Zuletzt geändert von StineP am 23.04.2007, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
StineP

#50

23.04.2007, 16:18

_nancy_ hat geschrieben:
toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..
Na doch, das ist ja dann eben nur die volle Geschäftsgebühr!
*kopf nick*
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