OK, also nicht mehr oben bei Hauptforderung die RA. Gebühren eintragen, sondern in dieses Kästchen.
Und wie sieht bitte schön eine Rechnung an den Mdt. oder Schuldner aus ?
Früher war es so:
Aufforderungsschreiben:
1,3 GG z.B. 50,00
Auslagen
MwSt.
Mahnbescheid;
1,0 Verfahrensgebühr
abzüglich 0,65 GG nach Vorbemerkung 3, 4 VV RVG
verbleibende GG = €
Auslagen
MwSt.
Und wie sieht die jetzt aus ?
Und wo trägt man dann die halbe Verfahrensgebühr ein - fällt die ganz weg ?
Oder muss man da jetzt auch etwas anrechnen ?
Warum gibt es denn nur dieses dumme neue Urteil ?
Ist das nicht egal, wo was wegfällt ?
Ob die halbe GG vor dem MB oder die Verfahrensgebühr für den MB
Ich verstehe das grad nicht wirklich.
Hat jemand den Sinn verstanden ?
Anrechnung der GG neu geregelt!
- Curry
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Auch so, da ändert sich nichts.Und wie sieht die jetzt aus ?
Das macht das Gericht doch dann von allein im MB. Bei einem KfA schreibst du dann:Und wo trägt man dann die halbe Verfahrensgebühr ein - fällt die ganz weg ?
1,3 Verfahrensgebühr
./. 0,65 Geschäftsgebühr
1,2 TG
Entgelte
MwSt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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EIGENTLICH Immer noch so
aber wenn ich mir das genau überlege, dann gilt diese Anrechnung/Nichtanrechnung doch jetzt nur für die Klage oder nicht??????
Beim MB kann man doch später auf nix anrechnen.....
Oh je, jetzt hat mich die Verwirrung auch gepackt.
aber wenn ich mir das genau überlege, dann gilt diese Anrechnung/Nichtanrechnung doch jetzt nur für die Klage oder nicht??????
Beim MB kann man doch später auf nix anrechnen.....
Oh je, jetzt hat mich die Verwirrung auch gepackt.
na das problem ist, mein chef möchte das so. ich habe ihn ja auch vom gegenteil überzeugen wollen, aber er möchte das gern mal versuchen.
außerdem wurde außergerichtlich vergleich geschlossen, welcher die vollen außergerichtlichen gebühren beinhaltet.
außerdem wurde außergerichtlich vergleich geschlossen, welcher die vollen außergerichtlichen gebühren beinhaltet.
das leben ist zu kurz für ein langes gesicht
Da beißt sich dein Chef doch selbst in den A****
Das sind Gebühren, die er da einfach wegwirft, ist ihm das klar??
Das sind Gebühren, die er da einfach wegwirft, ist ihm das klar??
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ich habs schon geahnt, das das kommt, sonst würde der Bericht im RVG Report keinen SInn machen, genau davon sprach da nämlich jemand und ich hab immernoch nicht verstanden was das soll..
toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..
toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..
- Curry
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Na doch, das ist ja dann eben nur die volle Geschäftsgebühr!toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..
Curry
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Weil???leni hat geschrieben:wart mal, ich meinte den kfa der gegenseite, den wollen wir anfechten
Weil die nicht angerechnet haben!??? Vergiss es....... Dafür muss erst mal der volle GG-Betrag in der Klage geltend gemacht werden! Ihr könnt jetzt gestern und heute nicht zusammenwürfeln, weil es grad von den Gebühren passt oder euer Mandant dann weniger bezahlen muss.
DIe Anrechnung der halben GG auf die VG geht erst dann, wenn die VOLLE GG iN DER KLAGE GELTEND GEMACHT WURDE!!!
Zuletzt geändert von StineP am 23.04.2007, 16:18, insgesamt 1-mal geändert.
*kopf nick*_nancy_ hat geschrieben:Na doch, das ist ja dann eben nur die volle Geschäftsgebühr!toll Verzugsschaden gibts jetzt also nicht mehr..