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Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 27.01.2012, 21:42
von Jupp03/11
Kannste mal sehen. Ich behalte alle meine alten Bücher aus den Anfangsjahren. Irgendwann holt einem so ein Thema wieder ein und man schlägt gerne nach. Im Sommer hab ich ungelogen einen Schriftsatz von einem Anwalt gesehen, vom Kopfbogen her wohl in deinem Alter :mrgreen: :pfeif , der hat sogar noch Ferienantrag gestellt :mrgreen:

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 27.01.2012, 21:44
von online
Ferien! Ferien! :huepf Ja, ist denn heut schon Weihnachten? :xrazz

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 27.01.2012, 21:45
von Soenny
13 hat geschrieben:Wer fährt als RA schon Fahrrad... :lol: :lol:
Aber Hallo! Mein Chef :omi

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 27.01.2012, 21:49
von 13
Ach du Schande, sowas gibt´s noch? Du wirst lachen, ich habe in meiner LG-Anfangszeit noch einige Jahre die "1. Ferienzivilkammer" an der Backe gehabt. Das waren noch Zeiten... :roll:

Das obige Zitat entstammt auch einem <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> von 1999, den ich zu Hause habe. Im Vereinsrecht gibt es den Sauter/Schweyer/Waldner in der 19. Auflage - ich habe sie alle seit der 11.

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 27.01.2012, 21:54
von Jupp03/11
Das muss im Vereinsrecht auch die Bibel sein, den liest man überall.

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 27.01.2012, 22:01
von 13
Kann man so sagen. Reichert gibt es noch, Stöber und Burhoff, was mir so geläufig ist, aber ich arbeite schon seit ewigen Zeiten mit S/S/W.
Bei Kosten schwören ja auch viele auf den Gerold, obwohl ich umgestiegen bin auf den Bischof. Im Dienst habe ich 3 verschiedene Kommentare, da sollte sich dann schon was machen lassen.

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.01.2012, 08:59
von Hanna_73
JSanny hat geschrieben:
13 hat geschrieben:Wer fährt als RA schon Fahrrad... :lol: :lol:
Aber Hallo! Mein Chef :omi
japp einer meiner chefs auch - wohl aber nicht zum Gericht :)

apropos Kosten:

soll ich den "alten" KFA zurücknehmen und komplett neuen einreichen oder soll ich lieber einen ergänzenden Schriftsatz formulieren mit der Berechnung a) RA-Kosten inkl. Reisekosten + USt und b) Partei (-Reisekosten) ohne Ust unten dran schreiben?

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.01.2012, 09:09
von Liesel
Ich würde den ersten nur berichtigen - wegen der Zinsen. :wink:

Also einfach schreiben:

... wird der Kostenfestsetzungsantrag wie folgt berichtigt:

Und dann führst du nochmal alle Gebühren und Kosten auf.

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.01.2012, 09:15
von Hanna_73
Liesel hat geschrieben:Ich würde den ersten nur berichtigen - wegen der Zinsen. :wink:

Also einfach schreiben:

... wird der Kostenfestsetzungsantrag wie folgt berichtigt:

Und dann führst du nochmal alle Gebühren und Kosten auf.


DANKE - werde ich mal so machen. :)

Re: Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten

Verfasst: 30.01.2012, 17:06
von Hanna_73
so will euch mal meinen Entwurf zeigen ob es so ok ist. Habe die Akte nochmal genau (peinlich... ) durchgesehen. Es fanden nicht drei Termine, sondern 2 Termine statt, persönliches Erscheinen war für den Mandanten nur an einem Termin angeordnet. Habe dementsprechend wie folgt formuliert.

nehme ich Bezug auf das Schreiben der Gegenseite vom 30.01.2012. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind die anwaltlichen Reisekosten und auch die Parteikosten vom Wohnsitz der Partei und retour immer erstattungfähig.Der Kostenfestsetzungsantrag vom 11.01.2012 wird hinsichtlich der Reisekosten nachfolgend wie aufgeführt berichtigt:

Wohnort Partei-Gericht (Vlotho-Bad Oeynhausen), Hin- und Rückweg: 12 km

Reisekosten Anwalt
Termin am 16.12.2010
12 km á 0,30 € 3,60 €
Abwesenheitsgeld 20,00 €
Reisekosten Anwalt
Termin am 21.11.2011
12 km 0,30 € 3,60 €
Abwesenheitsgeld 20,00 €
Zwischensumme 47,20 €
19 % Umsatzsteuer 8,97 €
Zwischensumme 56,17 €

Reisekosten Partei
Termin am 16.12.2010
12 km á 0,25 € gem. § 5 I 2 JVEG 3,00 €
_______________________________________________________
ENDSUMME 59,17 €

Habe ich es so richtig gemacht? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Parteikosten auch nur geltend gemacht werden können, sofern persönliches Erscheinen angeordnet war.

Hoffe ich hab nix vergessen oder zuviel geschrieben. Sollte m. E. aber so richtig sein. Für kurzes Bestätigen wäre ich ja dankbar.