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Verfasst: 18.10.2007, 14:28
von Ahurani
Sehe ich auch so, aber gibt es da auch schon Rechtsprechung oder sowas dazu? Ich denke viele werden das schon versucht haben. In meinem Fall ist es halt so, dass der ehemalige Anwalt nicht tätig geworden ist und auch nicht die Unterlagen rausgerückt hat. Nur das kann uns ja ebenfalls nicht zur Last gelegt werden oder? Ich kann mir vorstellen, dass die Gegenseite dann argumentiert, dass sie die Akte ja anfordern mussten, um auf die Klage Stellung nehmen zu können. Hmmmm... Wie würdest Du argumentieren? Einfach klipp und klar sagen, dass die Kosten nicht festzusetzen sind, da nicht erstattungsfähig?

Verfasst: 18.10.2007, 15:20
von Smilie
Schließe mich der Meinung an, dass Kopien aus Ermittlungsakten festsetzungsfähig sind. Man kann zwar einwenden, dass das nicht für das Verfahren notwenig war (vielleicht trifft man ja auf einen netten Rechtspfleger), aber meistens muss man sich eben damit abfinden :?