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Verfasst: 08.08.2007, 08:49
von Pepsi
wie, ihr zahlt bei Klagen NICHT VORHER die GK?

außer beim maschinellen Mahnverfahren muss immer alles mit Vorschuss bezahlt werden auch beim § 11

Verfasst: 08.08.2007, 08:58
von Andreas
@StineP:
Es geht doch hier jetzt nur um den KFA nach § 11, oder reden wir aneinander vorbei ? Nur sichtsheitshalber gefragt :wink: Bei normalen KFA's ist das natürlich nicht nötig.

Ich finde es nur logisch, daß es schneller geht, wenn ich einen KFA 11 stelle und die GK zur Zustellung nach Nr. 9002 direkt einzahle, weil der RPfl. dann nicht erst noch die Kosten anfordern muß, die ich dann einzahlen muß, und so lange liegt die Sache dann.

Und wenn du sagst, daß es für dich unlogisch war, daß du beim KFA nach 11 Zustellkosten vorher einzahlen mußtest, dann verstehe ich das ehrlich gesagt nicht. Wie Pepsi schon sagt, sind Kosten grundsätzlich vorher einzuzahlen, und es fallen für die Zustellung eines KFB nach § 11 halt mal Zustellkosten an, die vom antragstellenden RA zu zahlen sind.

Verfasst: 08.08.2007, 09:03
von Pepsi
es stimmt natürlich das es schneller geht, aber wenn man -wie ich- zu faul ist, sich so Streß zu machen wie die Ursprungsposterin, dann lässt mans halt und wartet.. zumal es ja wie schon gesagt bei den Gerichten unterschiedlich ist..

Verfasst: 08.08.2007, 09:10
von StineP
Hört sich logisch an, wenn du das sagst, Andreas. Aber wie gesagt, ich hatte das erst 2mal, ansonsten musste ich vorher nichts einzahlen und wir haben echt schon ne Menge Kfas nach § 11 RVG gemacht...

Verfasst: 13.10.2008, 12:41
von Baileys
der thread ist zwar schon alt, aber ich hol ihn mal wieder raus ...
ich habe hier ganz normal einen KFA nach § 11 RVG. (Gegen 2 Auftraggeber = Lebenspartner= Mietsache). Hatte damals nur 5,60 € beigefügt. Jetzt schreibt das Gericht, dass sie noch 8,40 € haben wollen. Warum? Wahrscheinlich 5,60 € für den 2. Auftraggeber, aber das passt ja dann trotzdem nicht. Berechnen die das Porto nochmal extra?

Danke schonmal

Verfasst: 13.10.2008, 13:55
von Pepsi
also das scheint mir viel zu viel zu sein..
ruf dochmal an und frag ob die die 5,60 € nicht bekommen haben
(hatten die evtl. Schwierigkeiten mit der Zustellung, sind es mehrere Schuldner?)

Verfasst: 13.10.2008, 14:35
von Baileys
ich habe ja mit einreichung des antrags 5,60 in gerichtskostenmarken beigefügt und sie schreiben ja auch "weitere" Gerichtskosten in Höhe von 8,40. Es sind nur 2 Schuldner. Ich werde da morgen mal anrufen und fragen, was sie sich bei gedacht haben

Verfasst: 13.10.2008, 14:49
von Pepsi
ich würde mal sagen die sind dann für den zweiten Schuldner?!? :hm
berichte mal was sie sagen..

Verfasst: 13.10.2008, 16:53
von 13
Anlage 1 zum GKG:

9002

Pauschale für Zustellungen mit Zustellungsurkunde, Einschreiben gegen Rückschein oder durch Justizbedienstete nach § 168 Abs. 1 ZPO je Zustellung

3,50 EUR

Demnach für 2 Schuldner: 7,00 EUR.