Wie rechne ich das richtig ab? Kostenquote

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Muschel
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#31

23.09.2014, 13:48

Also sieht die Rechnung für die RSV so aus?

1,3 GG aus 652,00 €
1,3 VG aus 3.010,43 € = 282,10 €; hiervon 22 %
./. 0,65 GG aus 652,00 €
1,0 EG aus 652,00 €
PTA für GG = 16,90 €
PTA für VG 20,00 €; hiervon 21,66 %

Und gegenüber der Haftpflicht mache ich dann quasi 100 % der TG geltend und nicht nur 78%? :?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#32

23.09.2014, 14:54

RSV:

1,3 GG aus 652,00 € = 84,50 €
1,3 VG aus 3.010,43 € = 282,10 €; hiervon 22%
./. 0,65 GG aus 652,00 € = 42,25 €
1,0 EG aus 652,00 € = 65,00 €
PTA für GG = 16,90 €
PTA für VG 20,00 €; hiervon 22% (du musst natürlich die vom Gericht festgestellte Quote nehmen)
Gesamt = 245,98 €


Gegenüber HPV:

1,3 VG aus 3.010,43 € = 282,10 €; hiervon 78%
0,3 Erhöhung aus 2.358,43 € = 48,30 €
1,2 TG aus 2.235,43 € = 241,20 €
PTA für VG 20,00 €; hiervon 78 %

Also ist Dein Vorschlag, bis auf die Teilung der 2. VG, richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Celik

#33

19.11.2014, 11:55

Hallo Zusammen,

kann jemand bitte mir sagen, wo ich zuerst die Anrechnung machen soll und anschließend die Auslangenpauschale dazu rechnen muss, im RVG finden kann.

Vielen lieben Dank.
Pitt
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#34

19.11.2014, 12:06

Da muss ich zunächst nachfragen: Meinst Du die allgemeinen Anrechnungsvorschriften oder die Frage, ob die Auslagenpauschale aus dem vollen Gebührenbetrag oder dem nach Anrechnung verbleibenden Gebührenbetrag zu ermitteln ist?
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