terminsgebühr bei telefonat mit gegner
hallo,
leider habe ich grad keine zeit den ganzen thread zu lesen, aber verstehe ich das richtig, dass ich die terminsgebühr bei einem telefonat mit dem gegner nicht abrechnen kann, wenn ich lediglich außergerichtlich beauftragt war?!??
dann kann ich doch lediglich die geschäftsgebühr z.b. auf 1,5 erhöhen oder??
danke für eure hilfe
leider habe ich grad keine zeit den ganzen thread zu lesen, aber verstehe ich das richtig, dass ich die terminsgebühr bei einem telefonat mit dem gegner nicht abrechnen kann, wenn ich lediglich außergerichtlich beauftragt war?!??
dann kann ich doch lediglich die geschäftsgebühr z.b. auf 1,5 erhöhen oder??
danke für eure hilfe
Richtig. Aber dann ne Einigungsgebühr, wenn ich richtig folgen kannAloha! hat geschrieben:hallo,
leider habe ich grad keine zeit den ganzen thread zu lesen, aber verstehe ich das richtig, dass ich die terminsgebühr bei einem telefonat mit dem gegner nicht abrechnen kann, wenn ich lediglich außergerichtlich beauftragt war?!??
Zuletzt geändert von StineP am 25.06.2007, 12:00, insgesamt 1-mal geändert.
- Curry
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Genau, das verstehst du richtig. Eine Terminsgebühr nach Teil 3 kann nur mit Gebühren aus Teil 3 abgerechnet werden.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Man, da hab ich das doch endlich mal richtig verstanden (und auf Anhoeb *jippieh* )
- Moneypenny
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Schaut mal (NJW-Spezial Heft 5, 2007) BGH Urteil vom 08.02.2007, IX ZR 215/05 (NJW RR 2007, Heft 10)
Terminsgebühr bei unbedingtem Klageauftrag - aber auch, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist.
Nur zur Info. Hat mir mein Cheffe nämlich auch vor Kurzem vorgelegt (wussten wir nicht wirklich - haben sicher schon einige Gebühren verschenkt....)
Lieben Gruß
Terminsgebühr bei unbedingtem Klageauftrag - aber auch, wenn der Rechtsstreit oder das Verfahren noch nicht anhängig ist.
Nur zur Info. Hat mir mein Cheffe nämlich auch vor Kurzem vorgelegt (wussten wir nicht wirklich - haben sicher schon einige Gebühren verschenkt....)
Lieben Gruß
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Moneypenny
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Moneypenny
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Das stimmt ja, aber du musst trotzdem Klageauftrag haben, damit die Verfahrensgebühr aus Teil 3 abgerechnet werden kann, sonst kannst du auch keine Terminsgebühr abrechnen.
Curry
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Eben drum - aber in jedem Fall ja dann ne Eniigungsgebühr, wenn kein Klagauftrag vorlag, aber telefonisch ne Einigung zustande kam. Sind immerhin auch schon 1,5 Gebühren.