RSV & Selbstbeteiligung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rena
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#31

21.08.2012, 12:01

Langsam wirds :)
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Sabbi
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#32

08.04.2013, 10:52

Ich habe hier folgendes „Problem“:

Sachverhalt:
Bei einem Streitwert von 800,00 € belaufen sich die RA-Kosten im gerichtlichen Verfahren auf 217,17 €, Gerichtskosten liegen bei 135,00 €, die außergerichtlichen Kosten, die im Urteil nicht berücksichtigt wurden, liegen bei 70,39 €, insgesamt somit reine Kosten von 287,56 €.
Der Mandant hat eine SB bei der RSV von 250,00 €. Die RSV hat den Differenzbetrag von 37,56 € (+135,00 € GK) gezahlt.

Nun ist ein Urteil zu unseren Gunsten ergangen, vorgerichtliche Kosten wurden nicht eingeklagt, Kosten des Rechtsstreits trägt die Gegenseite.

Ich habe mittlerweile den KFB vorliegen, wo eben die vorgerichtlichen Kosten von 70,39 € nicht drin sind.

Meine Frage ist nun: „Wer“ trägt die Kosten von 70,39 €, die RSV oder der Mandant?

Der Mandant bekommt ja eigentlich die 250,00 € SB aus dem KFB zurück, muss ich von diesen nun die 70,39 € abziehen oder gehen diese Kosten zu Lasten der RSV?

Steh grad leider völlig aufm Schlauch….
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Sabbi
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#33

08.04.2013, 15:32

Ich will ja nicht drängeln, aber hat irgendjemand ne Idee? :blumen
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Pepples
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#34

08.04.2013, 15:59

Warum wurden die Kosten nicht eingeklagt?
Die RS weisen in ihren Deckungszusagen eigentlich immer darauf hin, dass die mit einzuklagen sind. Die RS wird daher nicht einfach auf die vorgerichtliche GG verzichten.
Also entweder trägt der Mdt die oder ihr versucht diese aufgrund des obsiegenden Urteils noch von der Gegenseite zu bekommen.
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Sabbi
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#35

08.04.2013, 16:14

Es war ne Klage im Urkundenprozess, und mein Chef meinte, dass die außergerichtlichen RA-Kosten da nicht rein sollen (so der Vermerk meiner Kollegin, die die Klage geschrieben hat).
Ich tendiere auch dazu, dass der Mandant die -leider- zu tragen hat.
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