Beratungsgebühr ab 1.7.2006 - Sammelthread

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Andreas

#31

03.07.2006, 13:47

Vorerst würde ich an den Anwalt verweisen.

Sage dem Interessenten, daß es auf diverse Einzelumstände ankommt, die der Rechtsanwalt mit ihm klären muß, als da bspw. wären :

- Privatperson oder Unternehmen ?
- Wert der Angelegenheit
- Schriftliche Zusammenfassung notwendig ?
- Zeitaufwand, der so konkret nicht abgeschätzt werden kann
- Wird der Kanzlei die weitere Vertretung übertragen ?

usw.

Dann ab zum Anwalt damit, wenn er einen Preis wissen will :wink:

Bei der Gelegenheit fällt mir ein :

Dank dieses Dummfugs wäre es jetzt fast an der Zeit, ein Formblatt zu entwerfen mit 87 3/4 Fragen drauf, das dem Mandanten zuzuschicken, und nach Rücksendung und Überprüfung dann kriegt er ein konkretes Angebot...

:uebel
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Jennifer
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#32

03.07.2006, 13:50

So haben wir es auch gemacht.

Schlußfolgerung dadurch - man kann so echt nichts mehr dazu sagen...
:roll: :roll:

Danke für die Antwort! :) :)
Andreas

#33

03.07.2006, 13:54

Das heißt, Ihr habt schon ein Formblatt ?

Kannst du mal den Inhalt posten ? Es scheint ja langsam wirklich an der Zeit, so was einzuführen...
Gast

#34

03.07.2006, 13:59

Haben alle schon Muster für Vergütungsvereinbarungen diverser Art (Satzrahmengebühr, Pauschalbetrag, Betragsrahmengebühr usw usw)? Oder soll ich da auch ma was posten?
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Jennifer
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#35

03.07.2006, 14:02

Also wir haben an der anmeldung "Mandatsbedingungen" und ein weiteres Formular bezgl. Honorar, an dem zwei Kolleginnen 1 1/2 Tage greschrieben haben.

Ist ziemlich lang... mal schauen ob mir die Kollegin die Datei zumailen kann, dann stell ichs hier rein...
Andreas

#36

03.07.2006, 14:17

Hallo,

Ihr könnt die Musterdateien auch hier als Dokumenten-Anhang veröffentlichen (beim Antwort-erstellen unten, funktioniert wie Bilder anhängen).

Dann hätte man direkt die Formatierung richtig, und die Vorlage könnte direkt eingesetzt werden.

Wäre prima :thx
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Pepsi
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#37

03.07.2006, 14:28

also ich glaube wir halten uns da weiterhin an die vorher gültigen Regeln
Gast

#38

03.07.2006, 14:34

Ohne Gebührenvereinbarung gilt ab 01.07. für Verbraucher als Mandanten eine Höchstgrenze von 190 € für ein erstes Beratungsgespräch und eine neue Höchstgrenze von 250 € netto für eine reguläre Beratung. Aber eine Gebührenvereinbarung sollte zur Regel werden.

Unter www.anwaltverein.de/Gebuehrenrecht/index.html

gibt es 5 Muster für Vergütungsvereinbarungen bei Beratungsmandaten, is vllt. kanz nützlich
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Jennifer
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#39

03.07.2006, 18:13

So, die Mandatsbedingungen hab ich jetzt mal heimgemailt und stell sie jetzt als Anhang hier rein.

Da steht nicht nur was über die Gebühren drin, sondern so ziemlich alles, was die Mandanten bei uns jetzt beachten müssen... Habt ihr so etwas auch in euren Kanzleien? oder gibts nur ne Honorarvereinbarung?

(((Wenn das ganze jetzt zu off topic wird, einfach verschieben ;)
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#40

03.07.2006, 22:53

LOL, ich hab grad gesehen, dass wir in letzter Zeit 5 Threads zur Beratungsgebühr hatten.. muss das eigentlich alles immer wieder wiederholt werden?
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