Anrechnung der GG auf die VG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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NORTHERN DINO
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#31

17.09.2010, 17:08

Zweite Chefin hat geschrieben: Im übrigen finde ich diesen Begriff der „titulierten vorger. Kosten" so blöd und unpassend, viel klarer wären „vorger. Kosten, über die entschieden wurde".
Und das sehen Oberlandesgerichte von u.a. Hamburg über Frankfurt, Karlsruhe und Stuttgart genau anders.
Ob die sich deswegen als "blöd und unpassend" sehen, lasse ich mal ganz weit offen. Ich halte von deren Lösung jedenfalls wesentlich mehr als von der oben genannten. Und damit betrachte ich den Fred auch als ausgeschrieben.

~ Grüßle ~
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