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Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 09.08.2019, 09:17
von rena
Genau, also ich berechne unsere Anwaltsgebühren aus dem festgesetzten Streitwert und aus dem Streitwert, den wir wollen würden und die Differenz ist unsere Beschwer und muss ja über 200 EUR liegen.

Und da stellt sich eben mir die Frage nur gerichtlichen Anwaltsgebühren ab der VG und hier mit oder Anrechnung der GG (VG-Anrechnung oder nur VG) in beiden Varianten oder auch die GG insgesamt (GG+VG-Anrechnung) mit rein nehmen? :oops:

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 09.08.2019, 09:25
von Anahid
Die GG fällt in die Berechnung nicht rein und auch nicht die Anrechnung. Zur Berechnung der Beschwer sind die reinen Verfahrenskosten heranzuziehen.

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 09.08.2019, 10:07
von rena
:thx Vielen Dank!

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 08:30
von Tatjana H.
Anahid hat geschrieben:
09.08.2019, 09:25
Die GG fällt in die Berechnung nicht rein und auch nicht die Anrechnung. Zur Berechnung der Beschwer sind die reinen Verfahrenskosten heranzuziehen.
Guten Morgen,

gibt es dazu Rechtsprechung? Im Mayer Kroiß finde ich hierzu nichts.

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 09:00
von paralegal6
Was hat denn die GG mit gerichtlichen Gebühren zu tun?
https://www.iww.de/rvgprof/streitwertec ... en-f138085

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 09:14
von Tatjana H.
@paralegal6

das habe ich gelesen aber auch hier steht nichts davon drin, dass die GG NICHT angerechnet wird bei der Berechnung der beiden Kostennote zur Errechnung des Differenzbetrages.

Die RA ist halt der Meinung, dass bei dieser Berechnung auch die GG Berücksichtigung finden bzw. angerechnet werden muss. Und auf meinen Einwand, dass hier NUR die Verfahrenskosten berücksichtigt werden, will sie nun eine Entscheidung/Rechtsprechung sehen.

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 11:07
von paralegal6
Du kannst im KFB ja auch keine GG festsetzen lassen da es sich nicht um eine getichtl. Gebühr handelt. Auch im KFA findet keine Anrechnung statt (ausser GG ist tituliert). Das sind Grundlagen die jeder weiss von daher bezweifle ich, dass es dazu Rechtsprechung gibt. Die Tatsache wenn es zu etwas keine RS gibt zeigt ja auch, dass sowas unstreitig ist. In einem Gerichtsverfahren fallen nunmal nur gerichtl. Gebühren an
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entsc ... 201910031/
Hab nur was zu Finanzen aber das passt irgendwie nicht ganz

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 11:44
von Anahid
Rechtsprechung habe ich hier keine. Gerold RVG 25. Auflage § 32 Rn. 94 berechnet den Wert der Beschwer ausschließlich mit den Prozess-/Verfahrenskosten. Auf die Anrechnung geht er explizit nicht ein, aber ich verstehe auch ehrlich gesagt das Problem hier nicht.

Die Beschwer muss errechnet werden - hier geht es nicht um die Kostenfestsetzung, sondern um die Streitwertfestsetzung. Es geht also darum, welche Gebühren Deiner Chefin im Gerichtsverfahren entstehen und nicht darum, welche Gebühren letztendlich zur Festsetzung angemeldet werden. Im Gerichtsverfahren entsteht eine GG aber nunmal nicht.

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 12:07
von Tatjana H.
Nee, leider nicht. Ich hab ihr das jetzt so klar gemacht, dass Sie die GG ja auch nicht festsetzen lassen kann. Das hat sie geschluckt :wink:

Mal schauen, was dann jetzt noch vom Mandanten kommt, wenn der die Rechnung sieht

Vielen lieben Dank paralegal6 :knutsch

Re: Beschwerde gegen Streitwertbeschluss wie abrechnen

Verfasst: 15.05.2024, 12:33
von Anahid
Jetzt bin ich langsam verwirrt. Wir reden hier die ganze Zeit von der Berechnung der Beschwer einer Streitwertbeschwerde. Was hat das jetzt mit einer Rechnung an den Mandanten zu tun? :kopfkratz :schock