7004 geht immer. Läßt sich nur nicht so gut nachweisen.Liesel hat geschrieben:@13: Was bewilligst du denn bei einer Fahrt mit dem Fahrrad?
Grundsätzlich Erstattung Fahrtkosten
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
- Hanna_73
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 498
- Registriert: 11.10.2006, 09:17
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Sassendorf/Soest
muss ich denn mit angeben was wofür geltend gemacht wird und kann bzw. muss ich es als reisekosten bezeichnen?
also
reisekosten RA:
12 km (Wohnsitz Kläger-Gericht Hin- u. Rückweg) x 0,30 €
Abwesenheitsgeld
Reisekosten Mdt:
12 km x 0,25 € (Wohnsitzh Kläger-Gericht- Hin- u. Rückweg)
soll ich was dazu schreiben, dass diese kosten sehr wohl erstattungsfähig sind. hätte der Mandant sich am wohnort nen Ra genommen, wäre diese kosten ja auch entstanden. hätte er sich nen ra am ort des gerichts genommen wäre keine Kosten entstanden. habe bedenken dass die gegenseite solche argumente bringt.
also
reisekosten RA:
12 km (Wohnsitz Kläger-Gericht Hin- u. Rückweg) x 0,30 €
Abwesenheitsgeld
Reisekosten Mdt:
12 km x 0,25 € (Wohnsitzh Kläger-Gericht- Hin- u. Rückweg)
soll ich was dazu schreiben, dass diese kosten sehr wohl erstattungsfähig sind. hätte der Mandant sich am wohnort nen Ra genommen, wäre diese kosten ja auch entstanden. hätte er sich nen ra am ort des gerichts genommen wäre keine Kosten entstanden. habe bedenken dass die gegenseite solche argumente bringt.
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Vor solchen Argumenten brauchst Du Dich nicht zu fürchten, denn nach der aktuellen Rechtsprechung sind die anwaltlichen Reisekosten und auch die Parteikosten vom Wohnsitz der Partei zum Gericht und retour IMMER erstattungsfähig. Das wird das Gericht sicherlich auch wissen. Zu Sicherheit kannst Du das ja dazuschreiben.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Hanna_73
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 498
- Registriert: 11.10.2006, 09:17
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bad Sassendorf/Soest
13 hat geschrieben:Vor solchen Argumenten brauchst Du Dich nicht zu fürchten, denn nach der aktuellen Rechtsprechung sind die anwaltlichen Reisekosten und auch die Parteikosten vom Wohnsitz der Partei zum Gericht und retour IMMER erstattungsfähig. Das wird das Gericht sicherlich auch wissen. Zu Sicherheit kannst Du das ja dazuschreiben.
genau DAS wollte ich lesen ... und genau so werde ich argumentieren.. ähm aber auch zzgl USt ja ?
13 du bist ein schatz
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
RA-Kosten mit USt., wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, Parteikosten unterliegen nicht der USt.
Och danke schön... das ist aber lieb...
Och danke schön... das ist aber lieb...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Genau das kann ich nicht genau nachprüfen. Zur BRAGO-Zeit war das (nach <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>) wie folgt geregelt:Adora Belle hat geschrieben:7004 geht immer. Läßt sich nur nicht so gut nachweisen.Liesel hat geschrieben:@13: Was bewilligst du denn bei einer Fahrt mit dem Fahrrad?
Bei Benutzung eines eigenen Kraftrades oder eines Fahrrades können nur die tatsächlichen Aufwendungen ersetzt werden. Eine Pauschale ist insoweit nicht vorgesehen.
Womit man wieder beim Nachweis landet (beim Fahrrad: 1 Ventil ersetzt?).
Geht man zu Fuß, gibt´s gar nix.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12231
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Wundert mich etwas, daß die naturfarbene Partei da noch keine Gesetzesänderung angeregt hat
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Wer fährt als RA schon Fahrrad...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Zu BRAGOzeiten nannte man das Sohlengeld13 hat geschrieben:Genau das kann ich nicht genau nachprüfen. Zur BRAGO-Zeit war das (nach <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3 ... /foreno-21" target="_blank"><a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a></a>) wie folgt geregelt:Adora Belle hat geschrieben:7004 geht immer. Läßt sich nur nicht so gut nachweisen.Liesel hat geschrieben:@13: Was bewilligst du denn bei einer Fahrt mit dem Fahrrad?
Bei Benutzung eines eigenen Kraftrades oder eines Fahrrades können nur die tatsächlichen Aufwendungen ersetzt werden. Eine Pauschale ist insoweit nicht vorgesehen.
Womit man wieder beim Nachweis landet (beim Fahrrad: 1 Ventil ersetzt?).
Geht man zu Fuß, gibt´s gar nix.
Steht sogar in meinem Stöber aus 1978, war nur bedingt pfändbar
- 13
- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17711
- Registriert: 02.04.2006, 21:36
- Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
- Wohnort: Siehe Flagge
Echt jetzt? Den Begriff kenne ich gar nicht, habe aber auch den Stöber nicht...
BTW: Ich kenne aber FERSENGELD...
BTW: Ich kenne aber FERSENGELD...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<