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Verfasst: 11.01.2008, 10:04
von rosa
sorry vielmals wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe.... wir haben die Gegenseite schon angeschrieben in der Sache selbst aber nie zur Zahlung unserer Gebühren aufgefordert. DASS die Gebühren entstanden sind ist völlig klar, logisch, aber wenn die Gegenseite doch NIE zur Zahlung aufgefordert wurde, kann ich ihm doch nicht einfach nen MB darüber schicken. Stellt euch mal vor, der Fall wäre so, dass der Gegner alles war wir bzw. unsere Mdtin wollte immer sofort bezahlt hat, wir ihn aber nie über die hier entstandenen Kosten informiert haben und ich dann sagte "ach MB ausfüllen ist cool, ich schick ihm direkt en MB". ist ja jetzt mal völlig egal, ob die Hauptforderung auch noch offen ist oder nicht, es geht jetzt mal ausschließlich über die 2300 von der er gar nichts weiß.... versteht ihr bitte bitte was ich meine :)

Verfasst: 11.01.2008, 12:07
von rosa
hhhmmm soll ich anders erklären? bin ich zu kompliziert heute? kurze Rückmeldung und ichs fürs gerne nochmal ausführlicher aus.... Weiß echt nicht ob ich total auf dem Schlauch stehe.,..

Verfasst: 11.01.2008, 12:10
von Curry
Ich weiß, wie du das meinst. Und ich weiß auch irgendwie keine richtige Antwort darauf. Die Gebühr ist ja nunmal angefallen, aber ist der Gegner mit der Zahlung auch in Verzug?

Verfasst: 11.01.2008, 12:15
von rosa
er kann nicht mit der Zahlung in Verzug sein wenn er niemals zur Zahlung aufgefordert wurde, genau das meine ich! Ich weiß ja dass die Gebühr entstanden ist und dass wenn die Mdtin die bezahlt hat, ihr ein Schaden entstanden ist ABER man muss dem Gegner das doch wohl bekannt geben..... hach mann *verzweifelt*

Verfasst: 11.01.2008, 12:18
von Curry
Eben, das meine ich auch, aber der Gegner hat ja auch die Hauptforderung nicht gezahlt, also hätte er die RA-Gebühr mit Sicherheit auch nicht gezahlt.

Ich würd jetzt erstmal abwarten, was sich aus dem MB ergibt.

Verfasst: 11.01.2008, 12:22
von rosa
ja klar, raus ist er eh aber ich würde halt gerne mal wissen was richtig ist, falsche Sachen durch kriegen ist nicht so das Problem aber wissen wies eigentlich richtig wäre schon eher :)

Verfasst: 11.01.2008, 12:23
von Curry
Also ich hatte den Fall auch noch nicht. Wenn, dann fordern wir die Gegenseite immer gleich zur Zahlung unserer Gebühren auf.

Verfasst: 11.01.2008, 12:24
von rosa
ja wir auch aber wir haben en neuen anwalt hier *ohne Worte*