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Verfasst: 31.08.2007, 08:25
von Pepsi
wieso, ist doch kein Nachtei für dich?

Verfasst: 31.08.2007, 08:40
von bianca82
nee, für mich nicht, aber wir haben den Schuldner vertreten.

Aber ich lass es jetzt so.

Verfasst: 31.08.2007, 08:46
von tabea009
Eigentlich müsste der VB eh abgeändert werden. Ich glaube, das bedeutet auch der Zusatz im Urteil. Ggf. würde ich es so machen, dass ich aus dem berechtigten Teil der Forderung die Kosten berechne (ab Mahnverfahren) und dann dem Mandanten empfehlen, die Forderung und die errechneten Kosten unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen. Dem gegn. RA würde ich ein Schreiben schicken, wo ich ihm schreibe, dass wir unter Bezugnahme auf das Urteil die Kosten für das Mahnverfahren errechnet und unserem Mandanten empfohlen haben, den Betrag x unverzüglich an ihn zu zahlen.

Das hat schonmal den Vorteil, dass der Gegner die Zahlungswilligkeit sieht und Ihr könnt die Reaktionen des Gegners sehen.

Das ist aber unabhängig vom KFA.