Die Gegenseite hat überhaupt keine KAA gestellt . Es wurde dann auch nur unser berücksichtigt.
Widerbeklagte gab es 2.
Wir haben insgesamt brutto geltend gemacht 681,91 € und danach wurde auch nur ausgeglichen. Bei der Berechnung des Gerichts die am Kfb angeheftet war, steht auch nur unser Betrag und davon 78 % = 531,88 €. Darüber ist das KfB ergangen.
Wie rechne ich das richtig ab? Kostenquote
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Na dann ist es ja leicht:
1,3 VG aus 3.010,43 € = 282,10 €
hiervon 78 % = 220,04 € (Kostenquote)
hiervon dann 22 % = 48,41 € (Anteil Widerklage)
PTA 20,00 €
hiervon 78 % = 15,60 €
hiervon 22 % = 3,43 €
RSV erhält netto 48,41 € + 3,43 € = 51,84 € + ggf. MwSt (weiß jetzt nicht ob Vorsteuerabzugsberechtigung bei Deinem Mandanten besteht oder nicht)
1,3 VG aus 3.010,43 € = 282,10 €
hiervon 78 % = 220,04 € (Kostenquote)
hiervon dann 22 % = 48,41 € (Anteil Widerklage)
PTA 20,00 €
hiervon 78 % = 15,60 €
hiervon 22 % = 3,43 €
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Super, dass habe ich sogar verstanden...... Vielen Dank für deine Geduld!
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.)
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Ich muss doch nochmal kurz nachfragen . Warum wird die TG bei der Berechnung (Quotelung) nicht berücksichtigt? Die TG wurde doch auch in Höhe von 22% mit der RSV abgerechnet?
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In Deinem Kostenausgleichungsantrag ist die TG aber nur nach dem Streitwert der Klage berechnet. Im Verfahren hat nach Deinem Vortrag eine Verhandlung über die Widerklage nicht stattgefunden, sondern darüber wurde sich außerhalb des Verfahrens geeinigt.
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Das ist richtig, eine Verhandlung über die Widerklage hat nicht stattgefunden. Also kann ich die TG auch nicht gegenüber der RSV abrechnen? Ist diese prinzipiell dann nur für die Widerklage erstattungsfähig? Ich hatte das jetzt so verstanden (bei #2) das ich die TG auch gegenüber der RSV abrechnen kann, hab das aber nur in Höhe des Klagewertes gemacht, und davon dann 22%?
Bin verwirrt!
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Habt Ihr außerhalb des Gerichts mit der Gegenseite telefoniert, um hinsichtlich der Widerklage einen Vergleich herbeizuführen?
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Telefoniert nicht. Es kam ein Vergleichsvorschlag von der GS (ohne das Gericht mit einzubinden) und den haben wir mit unserem Mdt. besprochen und uns daraufhin damit einverstanden erklärt und Widerklage zurückgenommen.
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Okay...dann wäre die TG für die Widerklageforderung nicht angefallen. Insoweit ist dann meine Rechnung in #2 falsch. Da hätte dann die TG in die Rechnung für die RSV nicht mit aufgenommen werden dürfen. Definitiv klar ist, dass es einen Unterschied zur Kostenausgleichung/-festsetzung geben kann und hier auch gibt. Der Vergleich über die Widerklage wurde nicht gerichtlich protokolliert, sodass zwar die Einigungsgebühr angefallen ist, aber nicht zu den Verfahrenskosten gehört.
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