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Verfasst: 21.06.2007, 09:00
von Curry
Richtig, sobald Klageauftragt besteht, muss man nach Teil 3 abrechnen und es kann auch eine TG entstehen.

Verfasst: 21.06.2007, 09:15
von samara
Warum entsteht in meinem Fall 0,8 Verf.geb? Warum nicht 1,3?

Verfasst: 21.06.2007, 09:17
von sunny84
Weil die Klage noch nicht eingereicht worden ist.
Nr. 3101 VV RVG

Verfasst: 21.06.2007, 09:25
von samara
und wird in diesem Fall die Geschäftsgebühr auch zur Hälfte angerechnet, oder gilt irgend eine Besonderheit?

Verfasst: 21.06.2007, 09:32
von sunny84
Also so weit ich weiß, wird die GG ganz normal angerechnet.

Verfasst: 21.06.2007, 09:39
von Curry
Hier musst du erstmal prüfen, ob die GG überhaupt angefallen ist. Solltet ihr von vornherein Klageauftrag gehabt haben, dann ist keine GG angefallen.
Sollte eine angefallen sein, wird diese zur Hälfte angerechnet.

Verfasst: 21.06.2007, 09:40
von samara
vielen Dank!!!! Ich hatten in meinem Fall bis jetzt nur 1,3 Geschäftsgeb. und 1,5 Einig.geb. abgerechnet. Dann muss ich wohl gegenüber der RSV "den Rest" zusätzlich abrechnen. Muss ich irgendwie begründen, dass ich damals nicht alles abgerechnet habe, oder kann ich einfach stumpf eine Rechnung schiken? Hat jemand damit Erfahrungen?

Verfasst: 21.06.2007, 10:05
von Ilona
Ich würd die Rechnung einfach zur RSV schicken und schreiben,
dass es damals übersehen wurde. Das reicht eigentlich.

Verfasst: 21.06.2007, 10:09
von samara
Vielen Dank! Und nach welcher RVG-Nr. entsteht in einem solchen Fall (aufgrund des Telefonats) die Terminsgebühr? 3104 VV???

Verfasst: 21.06.2007, 10:11
von sunny84
Jepp, Nr. 3104 VV RVG