Re: Wirre Abrechnung Hauptbevollm. / Unterbevollm. die x-te
Verfasst: 18.07.2013, 22:12
Also Kosten des Hauptbevollmächtigten und EINES FIKTIVEN Unterbevollmächtigten. Wenn Du "des Unterbevollmächtigten" schreibst, können wir das ja sonst nicht nachvollziehen.
Hast Du mal verglichen, wie hoch die Reisekosten des Münchner RA's zum Gerichtsort waren (kannst Du ja mal selber überschlagen)? Vielleicht waren die ja höher als die jetzt geltend gemachten fiktiven Kosten eines Unterbevollmächtigten? Manchmal schießt man sich ins Knie, wenn man geltend gemachte Kosten bestreitet und dann statt dessen andere, erstattungsfähige Kosten geltend gemacht werden.
Hast Du mal verglichen, wie hoch die Reisekosten des Münchner RA's zum Gerichtsort waren (kannst Du ja mal selber überschlagen)? Vielleicht waren die ja höher als die jetzt geltend gemachten fiktiven Kosten eines Unterbevollmächtigten? Manchmal schießt man sich ins Knie, wenn man geltend gemachte Kosten bestreitet und dann statt dessen andere, erstattungsfähige Kosten geltend gemacht werden.