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Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 24.02.2017, 15:21
von Anahid
Damit Dir jemand antworten darf Tinu, müsstest Du bitte zunächst Dein Profil um Deinen Beruf ergänzen (s. Forenregeln). Ist bestimmt ber der Forenumstellung verloren gegangen.

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 27.02.2017, 14:16
von Tinu
Komisch, bei mir wird Rechtsanwaltsfachangestellte angezeigt. Ich habe es jetzt noch mal bestätigt. Hoffe, dass es nun jeder sieht.

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 28.02.2017, 09:01
von Anahid
Ja, jetzt steht es da ;) Was bitte ist die LVM? Die Versicherung?

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 03.03.2017, 13:58
von Tinu
Jup, das ist die RSV.

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 03.03.2017, 14:04
von Anahid
Na das ist ja schön, dass das bei der RSV steht. So steht es aber nicht im Gesetz. Habt Ihr denn mit denen eine Vereinbarung über Gebühren getroffen? Also wir lassen uns hier von der RSV nicht die Gebühren diktieren. Aber wenn Du Dich an den vorgegebenen Gebühren orientieren willst, dann kannt Du die Rechnung so machen. Ich würde halt, damit das ordentlich aussieht, bei der Beratungsgebühr § 34 RVG erwähnen.

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 06.03.2017, 12:16
von Tinu
Ich danke dir! Ja, leider gibt es hier eine Vereinbarung. Ich finde es auch nicht in Ordnung.

Liebe Grüße

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 11.12.2017, 16:09
von Lori79
Hallo Zusammen,
haben unseren Mandanten mehrmals beraten, kann ich wie folgt abrechnen?

Beratungstätigkeit gem. § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG 250,00 EUR
Zwischensumme 250,00 EUR
19,00 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 47,50 EUR
Rechnungsbetrag 297,50 EUR
wollte mit der REchtschutzversicherung abrechnen. Die Auslagenpauschale habe ich weggelassen, alles erfolgte über Email.
Danke

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 11.12.2017, 16:45
von Adora Belle
Das hängt vom Umfang der Deckung bei der RSV ab.

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 11.12.2017, 16:49
von Lori79
Habe die Deckung nicht vorliegen., Mandantin hat sie bekommen, da sie selber die Deckungszusage beantragt hat. Sie teilte aber mit, dass die Versicherung bereit wäre bis zu 250,00 € zu zahlen.

Re: wann Erstberatungsgeb., wann Beratungsgebühr

Verfasst: 11.12.2017, 16:58
von Neffi
ich ergänze mal ganz frech: und dem Umfang der Beratungen.

Übrigens darf man - auch gegenüber der RSV - eine P+T für Beratungen geltend machen, wenn diese begründet sind und die Beratungen (geht auch teilweise) nicht von Angesicht zu Angesicht erfolgt sind.
Da die Beratung laut dir, Lori, per Mail erfolgte, kann man die P+T schon geltend machen


Ich hatte auch mal eine entsprechende Rechtssprechung, finde sie aber grade nicht... :(