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Re: Klage=>Vergleich

Verfasst: 14.08.2012, 09:40
von Coco Lores
sunshine24 hat geschrieben:
Coco Lores hat geschrieben:Hab das wegen der Terminsgebühr auch nochmal nachgelesen, aber ich hab das so verstanden, dass das vorher beantragt werden muss also in der Klage schon drinstehen muss oder nicht? Und wenn das nicht beantragt war und trotzdem ein Vergleich ohne Termin stattgefunden hat dann würde die TG nicht anfallen oder?
Ich versteh jetzt nicht, was du meinst. Also in der Klage muss nix beantragt werden. Wir ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, beantragt man bei Gericht die Feststellung des Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO.

Unter Nr. 3101, Nr. 2 steht: soweit lediglich beantragt ist, eine Einigung der Parteien oder mit Dritten über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen (§ 278 Abs. 6 ZPO) oder soweit lediglich Verhandlungen vor Gericht zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden

Das meinte ich damit!

Re: Klage=>Vergleich

Verfasst: 14.08.2012, 09:44
von sunshine24
Bei der Nr. 3101 geht es um die Verfahrensgebühr, nicht um die Terminsgebühr :wink:

Re: Klage=>Vergleich

Verfasst: 14.08.2012, 09:47
von Coco Lores
Ach du heilige Sch**** :oops: :oops: :oops: :oops:

Tut mir leid...wer lesen kann ist klar im Vorteil! :thx

Re: Klage=>Vergleich

Verfasst: 14.08.2012, 09:53
von Dani91
Es hat doch gar kein Termin stattgefunden. Entsteht die Gebühr trotzdem? :roll:

Re: Klage=>Vergleich

Verfasst: 14.08.2012, 09:54
von Liesel
Natürlich, der Vergleich ist doch protokolliert worden.

3104 Abs. 1:

Die Gebühr entsteht auch, wenn
1.in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gemäß § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden oder in einem solchen Verfahren ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird,

Re: Klage=>Vergleich

Verfasst: 14.08.2012, 09:59
von Dani91
Super, :thx , habe ich überlesen, die anderen Fälle hatte ich in meinem RVG bereits rot markiert. :D