Re: Klage=>Vergleich
Verfasst: 14.08.2012, 09:40
sunshine24 hat geschrieben:Ich versteh jetzt nicht, was du meinst. Also in der Klage muss nix beantragt werden. Wir ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen, beantragt man bei Gericht die Feststellung des Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO.Coco Lores hat geschrieben:Hab das wegen der Terminsgebühr auch nochmal nachgelesen, aber ich hab das so verstanden, dass das vorher beantragt werden muss also in der Klage schon drinstehen muss oder nicht? Und wenn das nicht beantragt war und trotzdem ein Vergleich ohne Termin stattgefunden hat dann würde die TG nicht anfallen oder?
Unter Nr. 3101, Nr. 2 steht: soweit lediglich beantragt ist, eine Einigung der Parteien oder mit Dritten über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen (§ 278 Abs. 6 ZPO) oder soweit lediglich Verhandlungen vor Gericht zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden
Das meinte ich damit!