Kläger - Leipzig Beklagte und Gericht - Berlin! Reisekosten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#21

01.02.2012, 12:53

cjdenver hat geschrieben:ich seh das auch so wie #13 und #14 -- sonst könnten ja grosse kanzleien mit sitzen an allen wichtigen gerichten - auweia, heißt das alle andern sind unwichtig? nein, aber durch konzentration im wirtschaftsrecht nur weniger wichtig ;) - nie reisekosten abrechnen und alle RAe müssten alle fälle kennen. nicht möglich!
dazu fällt mir ein: abrechnen geht wohl sowieso immer, es geht ja gerade um die Erstattung!!! :D
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NORTHERN DINO
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#22

01.02.2012, 18:19

cjdenver hat geschrieben:hast du das BGH-Az? ne 2008er Entscheidung sollte unter bundesgerichtshof.de abzurufen sein...
LS
Die durch die Terminswahrnehmung anfallenden Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten sind regelmäßig nach § 91 II 1 Halbs. 2 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen und damit erstattungsfähig [Rn. 7].

Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn der sachbearbeitende RA einer überörtlichen Anwaltssozietät angehört, die auch am Sitz des Prozessgerichts mit dort postulationsfähigen Rechtsanwälten vertreten ist [Rn. 13].

BGH, Beschl. v. 16.04.2008 - XII ZB 214/04


WRP 2008, 948 = FamRZ 2008, 1241 = NJW 2008, 2122 = MDR 2008, 829 = Rpfleger 2008, 443 = AGS 2008, 368 = BRAK-Mitt 2008, 178 = JurBüro 2008, 430 = AnwBl 2008, 552 = FamRB 2008, 206 = FuR 2008, 240 = NJ 2008, 312 = RVGreport 2008, 267 = FPR 2008, 394 = FF 2008, 339 = juris (KORE 310642008)

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#23

01.02.2012, 23:23

fantastisch ;)

und hier ist die langausgabe:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... os=0&anz=1

PS: so eine hanebüchene begründung wie vom kammergericht im mithin aufgehobenen beschluss hab ich auch lange nicht gesehen, auch wenn es sich wohl um die h.M. handeln soll. man könnte den dortigen richtern mal vorschlagen dass sie zur ersparnis von reisekosten einfach auch mal nen fall vom OLG münchen verhandeln wenns grad passt :mrgreen:
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#24

14.02.2012, 20:05

Damit versucht sich das OLG Dresden m. E. allerdings gegen aktuelle BGH-Rechtsprechung durchzusetzen:
BGH, Beschluss vom 16. 4. 2008 - XII ZB 214/04; KG Berlin AG (Lexetius.com/2008,1013)

Die durch die Terminswahrnehmung anfallenden Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten sind regelmäßig nach § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen und damit erstattungsfähig.

Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn der sachbearbeitende Rechtsanwalt einer überörtlichen Anwaltssozietät angehört, die auch am Sitz des Prozessgerichts mit dort postulationsfähigen Rechtsanwälten vertreten ist.
Von daher, dem OLG da beste Grüße aus der Domstadt ;)

---

Edit(h) sagt: Huch, waren ja schon drei Seiten hier... *schäm*
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#25

14.02.2012, 23:15

sind #24 und #22 nicht das selbe???
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#26

15.02.2012, 07:46

Joar, wie ich editierend schon klargestellt habe: Bei meinem Eintrag war mir nur die erste der drei Seiten dieses Threads bekannt. Ja, es ist diesselbe Entscheidung. :)
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
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#27

16.02.2012, 10:54

ach das da unten... ich dachte das ist teil deiner signatur und ignoriere generell alles unterhalb der trennlinien, sorry ;)
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#28

16.02.2012, 11:01

cjdenver hat geschrieben:ach das da unten... ich dachte das ist teil deiner signatur und ignoriere generell alles unterhalb der trennlinien, sorry ;)
:lolaway
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#29

17.02.2012, 12:07

cjdenver hat geschrieben:ach das da unten... ich dachte das ist teil deiner signatur und ignoriere generell alles unterhalb der trennlinien, sorry ;)
Hehehe. :D

Schöne Grüße und schönes WE aus Köln!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
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#30

16.03.2012, 20:27

Gibts hier schon einen KFB? Ich hatte das heute nämlich auch (mal ganz ab davon, dass in unserem Fall die Begründung mit der Sozietät neben der Sache lag) interssiert mich, wie es ausgegangen ist und ob es sich lohnt, dagegen mal was zu sagen wenns passt :wink:
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