Nachbesserung EV stattgegeben, nach welchem Wert Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Daisy

#21

18.03.2011, 11:39

Ich bins nochmal.

In meinem Fall hatte jemand anderes dem Schuldner die e.V. abgenommen. Wir hatten nur das Vermögensverzeichnis angefordert und gesehen, dass nur drin steht, das der Lohn auf das Konto der Ehefrau geht. Wir beantragen nun Nachbesserung hinsichtlich des Namens der Ehefrau. Denn die wäre für uns ja nun DS. Entstehen in solch einem Fall denn GVZ-Kosten??
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