Abrechnung nach BRAGO oder RVG?
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Kannst du irgendwie an den Aufsatz von N. Schneider aus der AGS 11/09 kommen? Da ist alles sehr schön beschrieben und das hilft dir sicherlich weiter!
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@Zaubermaus: Da komme ich leider nicht ran.
Aber es gibt wohl einen Beschluss, in welchem es heißt, dass bei wiederaufgenommenen VA-Verfahren, die zuvor abgetrennt und ausgesetzt worden waren, es sich gebührenrechtlich um eine neue Angelegenheit handelt, auf die die zuvor entstandenen Gebühren anzurechnen sind.
- OLG Celle, Beschl. v. 16.9.10 - 12 WF 102/10 -
Da aber zuvor nicht abrechnet wurde im VA-Verfahren ist doch auch nichts anzurechnen, also müsste doch demnach meine abrechnung richtig sein, oder?
Aber es gibt wohl einen Beschluss, in welchem es heißt, dass bei wiederaufgenommenen VA-Verfahren, die zuvor abgetrennt und ausgesetzt worden waren, es sich gebührenrechtlich um eine neue Angelegenheit handelt, auf die die zuvor entstandenen Gebühren anzurechnen sind.
- OLG Celle, Beschl. v. 16.9.10 - 12 WF 102/10 -
Da aber zuvor nicht abrechnet wurde im VA-Verfahren ist doch auch nichts anzurechnen, also müsste doch demnach meine abrechnung richtig sein, oder?
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Genau, den Beschluss hatte ich dir oben schon genannt. Du kannst mir per PN deine Fax-Nr. schicken, dann fax ich dir den Aufsatz. Habe aber leider nur ne schlecht lesbare Kopie.
- rena
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Huhu,
ich habe hier eine Akte aus 2003 => BRAGO.
Hier ging es um die Beratung zu einem Bausparvertrag von Eheleuten. Aufgrund der Gewerbeinsolvenz des Ehemannes wurde der Vertrag gesperrt zugunsten des Insolvenzverwalters. Wir wollten eine Auszahlung an die Ehefrau erreichen aus Abtretung einer vor Insolvenz getroffenen Scheidungsurkunde. Dann ging es hin und her und letztlich wurde nicht ausgezahlt, da der Vorgang eben der Anfechtung unterliegt. Die Akte wurde ohne Abrechnung abgelegt.
Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und gestern Freigabe erteilt.
Meiner Meinung nach müsste ich nun nach BRAGO abrechnen aufgrund der Auftragserteilung 2003 für die Tätigkeit damals. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgte 2011. Kann ich jetzt evtl. dann nochmal abrechnen aufgrund des Ruhens von 8 Jahren und das dann nach RVG??
ich habe hier eine Akte aus 2003 => BRAGO.
Hier ging es um die Beratung zu einem Bausparvertrag von Eheleuten. Aufgrund der Gewerbeinsolvenz des Ehemannes wurde der Vertrag gesperrt zugunsten des Insolvenzverwalters. Wir wollten eine Auszahlung an die Ehefrau erreichen aus Abtretung einer vor Insolvenz getroffenen Scheidungsurkunde. Dann ging es hin und her und letztlich wurde nicht ausgezahlt, da der Vorgang eben der Anfechtung unterliegt. Die Akte wurde ohne Abrechnung abgelegt.
Zwischenzeitlich wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben und gestern Freigabe erteilt.
Meiner Meinung nach müsste ich nun nach BRAGO abrechnen aufgrund der Auftragserteilung 2003 für die Tätigkeit damals. Eine Wiederaufnahme der Tätigkeit erfolgte 2011. Kann ich jetzt evtl. dann nochmal abrechnen aufgrund des Ruhens von 8 Jahren und das dann nach RVG??
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Da mehr als zwei Kalenderjahre dazwischen liegen, ist es eine neue Angelegenheit.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
genau. § 15 (5) RVG
wieso eigentlich "nochmal" abrechnen. Ich denke, damals wurde nix berechnet.
wieso eigentlich "nochmal" abrechnen. Ich denke, damals wurde nix berechnet.