Anrechnung Verfahrensgebühr bei der Kostenfestsetzung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn es keine Einigung gab, kann auch keine Einigungsgebühr abgerechnet werden. Eine "bloße" Zahlung des Gegners stellt keine Einigung dar.
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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