Hab ich auch keine Lust mehr zu, ganz ehrlich. Mir sagt jedenfalls mein Taschenrechner, was logisch und rechnerisch richtig ist. Diskussionen sind da völlig überflüssig. Adam Riese weiß das besser.
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Ja klar und der Taschenrechner versagt wieder bitterlich. Weil eine 1,3 Geschäftsgebühr aus dem zugesprochenen Betrag mehr ist, als die tatsächlich prozentuale Geschäftsgebühr aus dem vorgerichtlichen Streitwert. Wegen der degressiven Tabelle nämlich.Kitty hat geschrieben:Zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei teilweiser Titulierung: OLG München, Beschluss vom 13.10.2009 - 11 W 2244/09
Nach dieser Entscheidung ist die Anrechnung insoweit zu berücksichtigen, als die Geschäftsgebühr tatsächlich tituliert ist.
Ach je, Du armes Tütüt. Na, dann will ich das ausnahmsweise mal gelten lassen.gkutes hat geschrieben: tztz zurück kleener stänkerer =) ich bin entschuldigt-ich hör grad auf mit rauchen