Parteireisekosten im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#21

18.05.2009, 14:50

Wenn der Antrag der Gegenseite tatsächlich nicht mehr hergibt, dann ist dieser schon deshalb zu monieren, weil die einzelnen
Kostenpositionen weder nachvollziehbar noch belegt sind. Weshalb die Reise nicht an einem Tag zu erledigen gewesen sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Es sind für jede Position die zugrunde liegenden Vorschriften des JVEG von der Gegenseite anzugeben.

Ohne detaillierten Antrag und Nachweise sollte der Antrag zurückgewiesen werden. Bis jetzt sieht es eher nach einem Abzocke-Versuch aus.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#22

18.05.2009, 15:01

Danke 13 :)
Ich denke das nämlich auch, es sind wirklich null Angaben gemacht.
Dann schreib ich einfach, dass die Kosten für Hotel und Bahnfahrt sowie Verdienstausfall nicht nachgewiesen sind. Der Antrag wird somit zurückgewiesen.

Reicht das aus?
Schöne Grüßle Bild

Bild
gkutes

#23

18.05.2009, 15:12

na außerdem würde ich auch noch schreiben, dass eine hotelübernachtung nicht notwendig war.
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#24

18.05.2009, 15:40

ok, das mach ich so. Danke euch! :D
Schöne Grüßle Bild

Bild
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#25

18.05.2009, 16:00

dutzi hat geschrieben:Danke 13 :)
Ich denke das nämlich auch, es sind wirklich null Angaben gemacht.
Dann schreib ich einfach, dass die Kosten für Hotel und Bahnfahrt sowie Verdienstausfall nicht nachgewiesen sind. Der Antrag wird somit zurückgewiesen.

Reicht das aus?
So würde ich das auch schreiben, dass die notwendigen Beleg fehlen.

Aber ob die Hotelübernachtung notwendig war oder nicht würde ich erst einmal weglassen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
gkutes

#26

18.05.2009, 16:02

das würd ich nicht machen. warum auch.
am ende hat das gericht die Belege. und dann? haste nen kfb in der hand und musst dich noch beschweren
Benutzeravatar
dutzi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 926
Registriert: 13.12.2007, 16:47
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Main-Spessart

#27

18.05.2009, 16:48

ich hab jetzt gleich mit rein geschrieben, dass die Hotelkosten nicht notwendig waren...
Also Danke euch! :)
Schöne Grüßle Bild

Bild
Antworten