Wenn der Antrag der Gegenseite tatsächlich nicht mehr hergibt, dann ist dieser schon deshalb zu monieren, weil die einzelnen
Kostenpositionen weder nachvollziehbar noch belegt sind. Weshalb die Reise nicht an einem Tag zu erledigen gewesen sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Es sind für jede Position die zugrunde liegenden Vorschriften des JVEG von der Gegenseite anzugeben.
Ohne detaillierten Antrag und Nachweise sollte der Antrag zurückgewiesen werden. Bis jetzt sieht es eher nach einem Abzocke-Versuch aus.
Parteireisekosten im KFA
na außerdem würde ich auch noch schreiben, dass eine hotelübernachtung nicht notwendig war.
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So würde ich das auch schreiben, dass die notwendigen Beleg fehlen.dutzi hat geschrieben:Danke 13
Ich denke das nämlich auch, es sind wirklich null Angaben gemacht.
Dann schreib ich einfach, dass die Kosten für Hotel und Bahnfahrt sowie Verdienstausfall nicht nachgewiesen sind. Der Antrag wird somit zurückgewiesen.
Reicht das aus?
Aber ob die Hotelübernachtung notwendig war oder nicht würde ich erst einmal weglassen.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
das würd ich nicht machen. warum auch.
am ende hat das gericht die Belege. und dann? haste nen kfb in der hand und musst dich noch beschweren
am ende hat das gericht die Belege. und dann? haste nen kfb in der hand und musst dich noch beschweren