ok, da ich zuerst auch von ausgegangen bin, dass SW aus 1.000 mach ich dat jetzt so.
Ansonsten Danke an Euch alle... @ gkutes danke, den Leitsatz schreib ich mir hinter die Ohren (versuchs zumindest )
Einigungsgebühr aus welchem SW
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 11.09.2009, 18:04
- Beruf: Azubi Reno
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
also nochmal nicht der Zahlungsbetrag, sondern der Wert über den man sich einigt,(nicht der Wert auf den man sich einigt) d.h. der Wert der durch Einigung erledigt ist,...kurz: Gesamtwert (hier: 5000,00 €) und nicht Erledigungswert (hier: 1000,00 €)
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Olesik21, das stimmt schon, was du sagst. Hier wurde aber nur ein Vergleich über 1000€ geschlossen, woraufhin 500€ gezahlt werden sollten. Über die 4000€ wurde ein Verzicht erklärt.
Meiner Meinung nach wurde sich nur über die weiteren 4000€ verglichen, wenn der Verzicht im Vergleich erklärt wurde. Wenn ein VerzichtsURTEIL erging, dann wurde sich über die 4000€ eben nicht verglichen und es fällt keine EG an. Hier wurde aber offensichtlich der Verzicht im Vergleich erklärt, weshalb ich die Festsetzung nicht ganz nachvollziehen kann.
Meiner Meinung nach wurde sich nur über die weiteren 4000€ verglichen, wenn der Verzicht im Vergleich erklärt wurde. Wenn ein VerzichtsURTEIL erging, dann wurde sich über die 4000€ eben nicht verglichen und es fällt keine EG an. Hier wurde aber offensichtlich der Verzicht im Vergleich erklärt, weshalb ich die Festsetzung nicht ganz nachvollziehen kann.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 11.09.2009, 18:04
- Beruf: Azubi Reno
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
ja aber wenn du das jetzt so machst ist das doch falsch????,...wenn du sagst das du dir den Leitsatz von gkutes hinter die Ohren schreibst dann hast du doch dir selber wiedersprochen? oder seh ich das jetzt falsch? gkutes hat doch genau dasselbe gesagt was ich auch gesagt habe?
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 930
- Registriert: 14.01.2010, 14:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
oh man stimmt ja, hab ich mir wirklich widersprochen.... ich nehm jetzt den SW aus 5.000 und das Gericht soll sich melden, wenns nicht einverstanden ist.
DAnke Euch, muss das jetzt noch fertig machen, und gleich Feierabend. LG
DAnke Euch, muss das jetzt noch fertig machen, und gleich Feierabend. LG
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 11.09.2009, 18:04
- Beruf: Azubi Reno
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
hier ein fallbeispiel aus meinen Unterlagen aus der Schule
Forderung von 35.000 € wird eingeklagt. Rechtslage wird zwischen beiden Anwäöten und dem Gericht ausführlich erörtert. Vor Gericht wird en Vergleich in Höhe von 17.000 € geschlossen. ....
Restbetrag fällt weg)
So lt. Abrechnung haben wir eine Einigungsgeb. aus 35.000 € berechnet.
Ist doch fast dasselbe oder seh ich das falsch curry?
Forderung von 35.000 € wird eingeklagt. Rechtslage wird zwischen beiden Anwäöten und dem Gericht ausführlich erörtert. Vor Gericht wird en Vergleich in Höhe von 17.000 € geschlossen. ....
Restbetrag fällt weg)
So lt. Abrechnung haben wir eine Einigungsgeb. aus 35.000 € berechnet.
Ist doch fast dasselbe oder seh ich das falsch curry?