was ist günstiger? Versäumnisurteil o. Anerkenntnisurteil?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#21

02.11.2012, 11:58

Eine ganz andere Idee:

Wenn der Mandant eh zahlen muss, warum zahlt der dann nicht sofort? Dann muss die Gegenseite für erledigt erklären (vorsichtshalber würde ich dem Gericht mitteilen, dass die Forderung bezahlt ist). Dann gibt es weder ein VU, noch ein AU. Und wenn die Gegenseite erledigt erklärt, schließt Ihr Euch der Erledigterklärung an und teilt dem Gericht mit, dass Euer Mandant die Kosten des Verfahrens übernimmt.

Dadurch entsteht dann nur eine Gerichtsgebühr und keine TG (in welcher Höhe auch immer).

Die Lösung vielleicht auch mal bedacht?
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misspinky1984
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#22

02.11.2012, 12:00

Anahid hat geschrieben:Eine ganz andere Idee:

Wenn der Mandant eh zahlen muss, warum zahlt der dann nicht sofort? Dann muss die Gegenseite für erledigt erklären (vorsichtshalber würde ich dem Gericht mitteilen, dass die Forderung bezahlt ist). Dann gibt es weder ein VU, noch ein AU. Und wenn die Gegenseite erledigt erklärt, schließt Ihr Euch der Erledigterklärung an und teilt dem Gericht mit, dass Euer Mandant die Kosten des Verfahrens übernimmt.

Dadurch entsteht dann nur eine Gerichtsgebühr und keine TG (in welcher Höhe auch immer).
:dafuer
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Kikki-Fee
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#23

02.11.2012, 12:13

Anahid hat geschrieben:Wenn der Mandant eh zahlen muss, warum zahlt der dann nicht sofort?
Weil er das einfach nicht kann.

Dass er zahlen muss, weil die Forderung besteht, heißt ja noch nicht, dass er die Kohle im Moment auch zur Verfügung hat.

Deshalb versucht Chef auch nicht, einen Vergleich mit geringerer Hauptforderung auszuhandeln, weil der Mandant auch das momentan nicht zahlen könnte.

Aber insgesamt soll halt so wenig wie möglich an Kosten hängen bleiben.
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Anahid
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#24

02.11.2012, 12:31

Okay...in dem Fall....Deine Berechnung ist richtig. Ich würde auch VU ergehen lassen.
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#25

02.11.2012, 12:46

Anahid hat geschrieben:Okay...in dem Fall....Deine Berechnung ist richtig. Ich würde auch VU ergehen lassen.
Oh, herzlichen Dank. :wink1

Bei uns brennt heut die Luft und ich steh irgendwie echt neben mir. Da ist es schon ziemlich hilfreich zu wissen, dass nicht alles, was man verzapft hat, blödsinnig ist.

Dann werde ich die Berechnungen mal ausdrucken und Chef vorlegen.


Der Mandant hat Chef übrigens erzählt, dass er alles bezahlen kann, wenn er erst seine Eigentumswohnung verkauft hat. Ja, natürlich, klar :roll:
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