Abrechnung Beratungshilfe Inso-Antrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
janii
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#21

07.12.2009, 22:04

also...urteil kann ich nicht mit dienen.. aber die bescheinigung ist total einfach gehalten.. sowat von wegen ...herr x war dann un dann hier bei uns in der Beratungsstelle und hat sich bzgl. schuldenberinigungsverf. informiert. derzeit beträgt die wartezeit hierfür bei uns 2,5 jahre..(adressiert an den mdt. selbst) mehr eigentlich nicht.. dann könnt ihr ja dem gericht was schreiben dazu von wegen dass das ne besondere härte darstellt und mdt. nicht so lange warten kann..existenz bedroht, zig pfändungen..irgend so'n quatsch..
kannst ja bei schuldnerberatung ma anfragen, ob die das ausstellen würden, weil mdt. sonst keinen BHS kriegt..bei uns sind die eigentlich ganz kooperativ und froh, dass die auch leute zu uns "abschieben" können...

Hab morgen Abschlussprüfung(ZPO & Rewe) !! Bitte bitte alle Daumen drücken!!! Werd langsam bekloppt vom Lernen...hilfe..hilfe...
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#22

08.12.2009, 11:34

Hi, ich muss nochmal nachfragen:

Wir haben ja versucht, einen Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern hinzubekommen, hatten auch regen Schriftverkehr mit allen Beteiligten. Da aber unser Mdt. das Mandat beendet hatte, war kein Plan mehr fertig zu stellen.

Aber, wenn ich euch richtig verstanden habe, haben wir ja auf den Insolvenzantrag hingearbeitet, disen quasi vorbereitet und somit können wir gem 2504 ff RVG abrechnen? (nicht die 70€, diese wären für Inso-Antrag selber, sondern nur 2504ff.)

Urteil: IX ZB 94/06

Hab ich euch da richtig verstanden?

Vielen Dank für eure Hilfe!!
liebe Grüße

MANDY
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#23

11.12.2009, 11:46

Darf ich bitte nochmal um eine Anwort von euch bitten. ich möchte mich bei Gericht blamieren..

Danke!!
liebe Grüße

MANDY
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#24

11.12.2009, 11:47

Natürlich möchte ich mich nicht (!!!) bei Gericht blamieren.
liebe Grüße

MANDY
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