fiktive Reisekosten im KFA

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#21

03.08.2010, 12:29

online hat geschrieben:
anjaschmiddi hat geschrieben:Die Krönung: Bei der Berufungsverhandlung konnte er angeblich nicht mehr selbst fahren und will jetzt auch noch Chauffeurkosten erstattet bekommen (sein Sohn hat ihn gefahren).
Wird das denn irgendwie plausibel begründet, z. B. mit hohem Alter oder Seh- oder sonstiger Behinderung?
Wahrscheinlich hat er wegen der Antragstellung schon vorab etwas auf die Augen bekommen... :twisted: :mrgreen: :huch
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#22

03.08.2010, 19:07

Adora Belle hat geschrieben:Euch ist schon klar, dass Ihr ein Problem diskutiert, das vor ueber einem Jahr aktuell war? Kayusha hatte ihre Frage an den alten Thread angehaengt. :wink:

Ne, dass hier zwei Fälle durcheinander gehen, habe ich nicht gemerkt. :|
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#23

03.08.2010, 19:42

habsch auch nich gemerkt... :mrgreen:

naja, wat solls... vielleicht stolpert sie ja nochmal drüber ,)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#24

09.08.2010, 11:54

Hallo Leute, ist zwar ein alter Hut, aber ich brauch mal nen Rat:

Habe Kostenfestsetzung beantragt und Fahrtkosten geltend gemacht (kann man ja mal probieren!) :lol: Die Gegenseite sagt natürlich, daß unser Mandant sich einen Anwalt vor Ort hätte nehmen können. Da Mandant nunmal hier wohnt und nicht da, wo die Sache verhandelt wurde, habe ich einfach mal die fiktiven Informationsreisekosten angesetzt sowie die Kosten für den Mandanten zu den Gerichtsterminen. Bin dabei zu dem Schluß gekommen, daß die Fahrt- und Abwesenheitsgelder unsererseits günstiger sind und habe mal die ganze Chose ans Gericht geschickt. Jetzt kommt mir der Gegenanwalt wieder mit dem selben Kram und meint, daß ich die fikitven Kosten schon gar nicht geltend machen kann, weil diese nur für Zeugen gelten. :?: Ich kenn das anders, oder lieg ich da völlig daneben? Hilfe wäre seeeeehr lieb, da ich innerhalb dieser Woche noch Stellung beziehen muß und dann im Urlaub bin. :thx
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
gkutes

#25

09.08.2010, 12:21

das hättest du gar nicht machen brauchen. Der Mandant darf sich einen RA am Wohnort nehmen und die Reisekosten werden dann auch erstattet.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#26

09.08.2010, 12:44

Und wenn der Mandant tatsächlich an den Gerichtsterminen teilgenommen hat, gibt es auch die Terminswahrnehmungskosten.

Das Gerede des RA mit "Anwalt am Gerichtsort nehmen können" ist schon lange überholt durch die aktuelle BGH-Rechtsprechung und zeigt, dass der RA nicht up to date ist.

Fiktive Kosten für Zeugen ist auch Quatsch, da die aus der Landeskasse entschädigt werden nach Maßgabe ihres tatsächlichen Aufwandes. Die Beträge fließen dann in die GKR ein. Der RA scheint wirklich nicht viel Ahnung zu haben. Tztz.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#27

09.08.2010, 12:50

ICh war auch sehr verwundert, da ich diese Rechtsprechung als veraltet empfand, weiß aber, daß die Gerichte hier dazu neigen, die FAhrtkosten nicht anzuerkennen. Daher werde ich jetzt kurz und knapp auf das Urteil des BGH hinweisen. DANKEEEEE!!! Hoffe, daß alles klappt. :thx
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#28

09.08.2010, 14:54

Wenn man sich bei euch gegen den BGH stellt, dann wäre das aber ein Fall für eine Beschwerde!
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#29

09.08.2010, 22:36

jup, dem ist nichts hinzuzufügen. und in zukunft lässt du den mandanten noch zusätzlich bei allen gerichtsterminen antanzen, das darf die gegenseite auch zahlen :mrgreen:

aber wär bei dir auch nicht das erste mal dass das gericht gegen das gesetz entscheidet, also nur keine angst vor einem absetzendem KFB. wie 13 richtig sagt, dafür gibts ja nunmal die beschwerdeinstanzen ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#30

12.08.2010, 11:07

Klar...ich hab mich jetzt schon mit so vielen Rechtspflegern und Kostenbeamten angelegt, da kommt es auf den auch nicht mehr an :mrgreen: Aber eine Frage hab ich noch: Terminswahrnehmungskosten beinhaltet nur die Fahrtkosten, oder? Den Verdienstausfall kann ich da nicht berechnen?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Antworten