Zinsen aus KFB, wer hat Anspruch hierauf?

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jojo
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#21

26.06.2009, 08:18

Also ich halte das grundsätzlich für falsch und für ziemlich bedenklich.

Ich werde daher meine KFBs um einen ausdrücklichen Hinweis erweitern. Wie der genaus aussieht weiss ich noch nicht.

Aber das scheint mir doch ein ziemliches verbreitetes Fehlverhalten zu sein
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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Soenny
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#22

26.06.2009, 08:28

Das Thema wurde hier auch schon mal behandelt (Seite 2!)

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=417446

Und ich halte es auch für äußerst bedenklich, daß der RA sich die Zinsen einstreicht, sie stehen im definitiv NICHT zu meiner Meinung nach.
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#23

26.06.2009, 09:14

Ich stimme jojo & JSanny nochmal vollumfänglich zu.
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Bino
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#24

26.06.2009, 09:18

Das ist ja wirklich ein interessantes Thema.
Ich werde da nochmal meinen Chef fragen, wie er das sieht, allerdings hat er damals (das ist aber schon 20 Jahre her) auch diese Anweisung erteilt, aber man kann ja auch seine Meinung mal ändern ;-)

Wie gesagt, wenn der Mandant die Rechnung bezahlt hat, bekommt er von uns auch selbstverständlich die Zinsen, ich frage mich allerdings ehrlich, warum er sie bekommen soll, wenn er gar keinen Schaden hatte.
einen Hinweis auf den Verzug und Verzinsung enthalten.)

Also wenn sie dem Mandanten auch zustehen, obwohl er nicht bezahlt hat, werden wir sie ihm natürlich auch auszahlen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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