Verfasst: 25.11.2009, 15:12
Danke !
Dann können wir ja nur hoffen, dass unsere Kostenbeamten "unwissend" bleiben ... :twisted:
Dann können wir ja nur hoffen, dass unsere Kostenbeamten "unwissend" bleiben ... :twisted:
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WHAT???Ich hab jetzt spaßenshalber mal ein paar Akten (7) durchgeschaut, wo ich wusste, dass da in letzter Zeit GK-RE gekommen sind Und was soll ich sagen: Es ist abhängig vom Kostenbeamten *umfall*
In den 7 Akten waren es zwei verschiedene Kostenbeamte. Kostenbeamter Allwissend hat in seinen 4 Akten grundsätzlich die 1610 GKG-Gebühr berechnet, während Kostenbeamter Unwissend in den seinen 3 nur Zeugen- und SV-Auslagen angesetzt hat *kopfschüttel*