nein, also eine 1,3 GG gibts hier nicht zusätzlich... gerichtliches Verfahren ist ja bereits anhängig über den Anspruch...
Habt ihr Euch jetzt über das Bestehen des Anspruchs bzw. die Höhe geeinigt, oder aber nur über eine Ratenzahlung des vollen Betrages???
Einigungsgebühr 1,0 oder 1,5?
vollnein, also eine 1,3 GG gibts hier nicht zusätzlich... gerichtliches Verfahren ist ja bereits anhängig über den Anspruch...
Aus dem Grund würde ich die EG auch nur aus 1,0 berechnen.
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das würde ich nur dann so sehen, wenn man sich bezüglich der Höhe des Anspruchs geeinigt hat...Aus dem Grund würde ich die EG auch nur aus 1,0 berechnen.
was die Ratenzahlungsvereinbarung angeht... hm... da könnt ich noch eher zu 1,5 tendieren...
Na ja - der Betrag ist ja an und für sich sofort fällig und wenn der Gläubiger sagt, okay - dann bekomm ich den Betrag halt in Raten, dauert halt länger, kann das ja auch als Nachgeben gesehen werden... Ist aber sicherlich streitig diese Auffassung.
Ich denke aber, wegen der Frage, ob 1,0 oder 1,5 kommt es nur darauf an, ob ein streitiges Verfahren anhängig ist.
Ich denke aber, wegen der Frage, ob 1,0 oder 1,5 kommt es nur darauf an, ob ein streitiges Verfahren anhängig ist.
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manchmal hab ich aber auch nen Brett vorm KoppIch denke aber, wegen der Frage, ob 1,0 oder 1,5 kommt es nur darauf an, ob ein streitiges Verfahren anhängig ist.
ich hab das nur so mit den 1,5 EG für Ratenzahlungsvereinbarungen im Rahmen der ZV im Kopf gehabt...