...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tiffi52
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#22
04.11.2008, 18:02
also wenn die kosten gequotelt werden, sprich der kläger zahlt 2/3 und der beklagte 1/3 dann gebe ich die einigungsgebühr im kfv mit an, oder sehe ich das imme noch falsch?
es gibt keine kge über den vergleich, nur über den gesamten rechtsstreit, und bei quotelung muss ich doch dann die eg mit rein nehmen.
ohhh man, vll stehe ich gerage dermaßen auf dem schlauch.
ich bitte vielmals um entschuldigung.
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Pepsi
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#24
04.11.2008, 18:35
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vage Angaben helfen nicht
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tiffi52
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#25
04.11.2008, 20:24
die kosten des rechtsstreits trägt der kläger zu 2/3 und der beklagte zu 1/3
ihr seid ja süß
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#26
04.11.2008, 20:38
Also, ich würde alles mit rein nehmen und dann halt nen Kostenausgleichsantrag machen! Das Gericht macht die Quotelung dann von alleine.
Bei einer KGE "die Kosten werden gegeneinander aufgehoben", machst du auch ein Kostenausgleichsantrag, allerdings nur bezüglich der Gerichtskosten, da ja jede Partei seine Gebühren selbst zahlt und nur die GK geteilt werden. Nur so nebenher (falls du das nicht wusstest)
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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tiffi52
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#27
04.11.2008, 20:42
@sunshine: vielen dank, so hatte ich es auch gedacht.
wie gesagt, diese eine zufällig endeckte seite im netz hatte mir nur wieder verunsichert.
ich wünsche euch allen einen tollen abend und
vielen vielen dank!!
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sunshine24
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#28
04.11.2008, 20:44
Ja, das kenne ich tiffi! Dir auch einen schönen Abend und bitte gern geschehen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#30
06.11.2008, 10:27
ich nehme doch die km von unserer kanzlei bis zum entsprechenden gericht?