Wechsel des beigeordneten PKH Anwalts
wo ist das Problem? So lange er nicht entpflichtet wurde, könnte er evtl.(-> müsste man mal nachlesen) noch eine Terminsgebühr durch eine Besprechung mit dem Gegner ohne Beteiligung des Gerichts verdienen (Vorbem. 3 Abs. 3 RVG-VV). Beliebtheitswettbewerbe gewinnt man mit solchen Methoden dann aber wohl nicht mehr...