Wechsel des beigeordneten PKH Anwalts

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
madeja
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#21

04.11.2008, 14:56

wo ist das Problem? So lange er nicht entpflichtet wurde, könnte er evtl.(-> müsste man mal nachlesen) noch eine Terminsgebühr durch eine Besprechung mit dem Gegner ohne Beteiligung des Gerichts verdienen (Vorbem. 3 Abs. 3 RVG-VV). Beliebtheitswettbewerbe gewinnt man mit solchen Methoden dann aber wohl nicht mehr...
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