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Verfasst: 15.10.2008, 10:39
von Kanzlei-AM
Hallo,
habe jetzt (endlich) eine Entscheidung darüber gefunden. Ich hätte anrechnen müssen, lt. BGH Urteil vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07. Habe eben im Forum unter
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=14932
zufällig die Entscheidung lesen können.
Also in Zukunft: ANRECHNEN :-(

Verfasst: 15.10.2008, 11:21
von Pepsi
das hat aber nichts mit der Frage hier zu tun... du hast eine HF geltend gemacht und keine außerger. Kosten!!!!!

Verfasst: 15.10.2008, 11:23
von Kanzlei-AM
die HF waren unsere außergerichtlichen kosten!

Verfasst: 15.10.2008, 11:27
von Kanzlei-AM
lt. o.g. Urteil ist es egal, ob die außergerichtlichen Kosten tituliert worden sind oder nicht, die VG muss angerechnet werden

Verfasst: 15.10.2008, 11:33
von Pepsi
hier geht es in erster Linie um die Frage, ob diese HF (außerger. Gebühr) eine neue Sache darstellt oder immernoch dieselbe ist.. ich bin der Meinung es ist eine neue, da die GG bisher nur Nebensache war

Verfasst: 15.10.2008, 11:36
von Kanzlei-AM
Mir ging es in erster Linie darum, zu klären, ob ich eine Anrechnung im KFA hätte vornehmen müssen oder nicht.

Verfasst: 15.10.2008, 13:06
von Pepsi
eben